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DIE VERFASSUNG
DER PRIDNESTROVSKAIA MOLDAVSKAIA RESPUBLICA

Kapitel 3. DER PRÄSIDENT DER PRIDNESTROVSKAIA MOLDAVSKAIA RESPUBLICA.
EXEKUTIVE GEWALT


Artikel 68

1. Der Präsident der Pridnestrovskaia Moldavskaia Respublica wird von den Bürgern der Republik auf Grund der allgemeinen gleichberechtigen und direkten Wahlenrechtes bei der geheimen Abstimmung gewählt.
2. Dem Präsidenten der Pridnestrovskaia Moldavskaia Respublica kann einen Bürger der Pridnestrovskaia Moldavskaia Respublica sein, der Wahlenrecht besaß, nicht junger als 35 Jahre alt ist, in Staatsangehörigkeit der Pridnestrovskaia Moldavskaia Respublica nicht weniger als 10 Jahre besteht und ständig auf dem Territorium der Republik lebt. Dieselbe Einschränkungen sind auf den Bürger, der auf die Amt des Vizepräsidenten der Pridnestrovskaia Moldavskaia Respublica gewählt wird, verbreitet.
3. Die Wahlen des Präsidenten der Pridnestrovskaia Moldavskaia Respublica werden auf Grund des Mehrheitssystems gewährleistet. Gleichzeitig mit dem Präsidenten wird auf derselben Frist der Vizepräsident der Pridnestrovskaia Moldavskaia Respublica gewählt.
Vollmächtefrist des Präsidenten der Pridnestrovskaia Moldavskaia Respublica ist 5 Jahre. Folgerichtige Wahlen des Präsidenten der Pridnestrovskaia Moldavskaia Respublica werden in zweiten Sonntag Dezembers, wann die Vollmächte des Präsidenten abgelaufen sind, durchgeführt. Keine anderen Wahlen, und Wahlenprozedure können am diesen Tag und 30 Tage von oder nach ihm durchgeführt werden.
Die Wahlenordnung wird vom Gesetz festgestellt.
4. Die Einführung der Vollmächte des Präsidenten der Pridnestrovskaia Moldavskaia Respublica ist vorfristig abgebrochen im Fall des freiwilligen Rücktritts, standhafter Unfähigkeit wegen des Gesundheitszustands, die ihm gehörige Vollmächte gewährleisten, Tod oder Amtsverleugnung in Ordnung, die im Artikel 67 dieser Verfassung vorgesehen ist. In allen Fälle, wenn der Präsident der Pridnestrovskaia Moldavskaia Respublica nicht im Zustand ist, seine Vollmächte zu gewährleisten, erfüllt sie der Vizepräsident der Pridnestrovskaia Moldavskaia Respublica bis zur Beseitigung der Grunde, die Präsidenten verhindern, seine Vollmächte gewährleisten, oder bis zur Wahl des Präsidenten der Pridnestrovskaia Moldavskaia Respublica in festgestellter Ordnung.
Im Fall der gleichzeitigen Unfähigkeit des Präsidenten und Vizepräsidenten der Pridnestrovskaia Moldavskaia Respublica, ihre Vollmächte zu gewährleisten, werden die eine Amtsperson auferlegt, die vom Obersten Sowjet durch die Annahme des Gesetzes bestimmt ist. Die erwähnte Amtsperson erfüllt die Verpflichtungen des Präsidenten der Pridnestrovskaia Moldavskaia Respublica bis zur Beseitigung der Grunde, die dem Präsidenten verhindern, seine Vollmächte zu gewährleisten oder bis zur Wahl in festgestellter Ordnung des Präsidenten der Pridnestrovskaia Moldavskaia Respublica.
Im Fall des vorfristigen Aufhörens der Vollmächte des Präsidenten der Pridnestrovskaia Moldavskaia Respublica im zweiten Sonntag des Monats, der nach den dreien Monaten nach dem Datum des vorfristigen Aufhörens der Vollmächte des Präsidenten folgt. Die außerordentlichen Wahlen des Präsidenten der Pridnestrovskaia Moldavskaia Respublica werden nicht durchgeführt, wenn es bis zum Datum der ordentlichen Wahlen des Präsidenten der Pridnestrovskaia Moldavskaia Respublica weniger als sechs Monate sind.
5. Der Status des Präsidenten und Vizepräsidenten wird vomVerfassungsgesetz festgestellt. Die Persönlichkeit des Präsidenten und Vizepräsidenten der Pridnestrovskaia Moldavskaia Respublica ist unverletzlich.

Artikel 69

1. Vor dem Betritt zur Amt legt eine Person, die zum Präsidenten der Pridnestrovskaia Moldavskaia Respublica gewählt ist, folgenden Eid ab:
„Ich schwöre bei der Gewährleistung der Vollmächte des Präsidenten der Pridnestrovskaia Moldavskaia Respublica, die Verfassung und Gesetze der Pridnestrovskaia Moldavskaia Respublica zu beachten und verteidigen, die Rechte und Freiheiten des Menschen und Bürgers zu respektieren, die Souveränität und Unabhängigkeit, Gefahrlosigkeit und Ganzheit des Staates zu verteidigen, treu dem Volk der Pridnestrovskaia Moldavskaia Respublica zu dienen“.
2. Der Eid wird nicht später als 30 Tage nach der ofiziellen Erklärung der Wahlenresultate in feierlichen Situation auf der speziellen Sitzung des Obersten Sowjets mit dem Teilnahme der Vertreter der Exekutiv-, und Gerichtsorgane der Staatsmacht.
Moment der Eidablegung ist einem Moment des Betritts zum Amt des Präsidenten der Pridnestrovskaia Moldavskaia Respublica. Der Präsident erfüllt seine Verpflichtungen bis zum Betritt zum Amt unlängst gewählten Präsidenten der Pridnestrovskaia Moldavskaia Respublica.

Artikel 70

1. Der Präsident der Pridnestrovskaia Moldavskaia Respublica ist Staatsoberhaupt und steht an der Spitze der Exekutivgewalt in der Republik.
2. Der Präsident der Pridnestrovskaia Moldavskaia Respublica ist eine Gewähr der Verfassung und Gesetze der Pridnestrovskaia Moldavskaia Respublica, der Rechte und Freiheiten des Menschen und Bürgers, gewährleistet exakte Erfüllung der Verfassung und Gesetze. In von der Verfassung festgestellter Ordnung nimmt er die Maßnahmen für den Schutz der Souveränität der Republik, ihrer Unabhängigkeit und territorialen Integrität, gewährleistet die zugestimmte Fungierung und Zusammenwirken aller Organe der Staatsmacht.
3. Der Präsident der Pridnestrovskaia Moldavskaia Respublica laut der Verfassung und Gesetze arbeitet die Konzeption der Innen-, und Außenpolitik des Staates aus und ergreift die Maßnahmen zur ihrer Realisierung.
4. Der Präsident der Pridnestrovskaia Moldavskaia Respublica vertritt die Pridnestrovskaia Moldavskaia Respublica innerhalb des Landes und in den internationalen Verhältnis in den Grenzen, die ihm von dieser Verfassung zur Verfügung stehen.
5. Die Vollmächte des Vizepräsidenten der Pridnestrovskaia Moldavskaia Respublica werden von dem Präsidenten der Pridnestrovskaia Moldavskaia Respublica bestimmt.

Artikel 71

1. Der Präsident der Pridnestrovskaia Moldavskaia Respublica ist ein Oberkommandierender der Streitkräfte der Pridnestrovskaia Moldavskaia Respublica und darum nimmt selbständig oder laut der Abstimmung mit dem Obersten Sowjet die beliebigen gesetzlichen Maßnahmen an, die auf die Festigung der Verteidigungsfähigkeit gerichtet sind.
Im Fall der Agression gegen die Pridnestrove Moldauische Respublica oder direkter Agressionsbedrohung führt der Präsident der Pridnestrovskaia Moldavskaia Respublica auf dem Territorium der Pridnestrovskaia Moldavskaia Respublica die Militärslage mit der unverzüglichen Benachrichtigung dem Obersten Sowjet ein.
Der Präsident der Pridnestrovskaia Moldavskaia Respublica unter den Bedingungen und in vom Verfassungsgesetz vorgesehener Ordnung führt auf dem Territorium der Pridnestrovskaia Moldavskaia Respublica oder seinen einzelnen Gegenden die außerordentliche Lage ein.
2. Der Präsident der Pridnestrovskaia Moldavskaia Respublica gewährleistet die allgemeine Leitung der Exekutivorgane der Staatsgewalt und Verwaltung und versorgt ihr Zusammenwirken mit anderen Organe der Staatsgewalt der Pridnestrovskaia Moldavskaia Respublica. Die Exekutivorgane der Staatsgewalt und Verwaltung, Amtspersonen, die an ihren Spitze stehen, sind dem Präsidenten rechenschaftspflichtig.
3. Der Präsident der Pridnestrovskaia Moldavskaia Respublica hat Recht auf Amnestie.
Präsident der Pridnestrovskaia Moldavskaia Respublica beschließt die Fragen der Staatsangehörigkeit der Pridnestrovskaia Moldavskaia Respublica und Gewährung des politisches Asyls.
Präsident der Pridnestrovskaia Moldavskaia Respublica stift die Staatsverleihung der Pridnestrovskaia Moldavskaia Respublica, legt die Ehren- und speziellen Titel fest, zeichnet die Staatsverleihung aus, verleiht die Ehrentitel der Pridnestrovskaia Moldavskaia Respublica, die höchsten Militärs-, und speziellen Titel, die höchsten Qualivizierungsklassen und Klassenrange.
4. Der Präsident der Pridnestrovskaia Moldavskaia Respublica wendet sich mit den Anrufen an das Volk der Pridnestrovskaia Moldavskaia Respublica, Obersten Sowjet und informiert periodisch über die wichtigsten Fragen der innen-, und außenpolitischen Tätigkeit, legt dem Obersten Sowjet die jahrlichen Verträge über die Lage in der Republik vor und bietet zur seinen Beträchtigung solche Maßnahmen, die er für notwendige und nützliche hielt.
5. Der Präsident der Pridnestrovskaia Moldavskaia Respublica gewährleistet die allgemeine Leitung der Außenpolitik der Pridnestrovskaia Moldavskaia Respublica, schließt dabei internationale Verträge der Pridnestrovskaia Moldavskaia Respublica ab, unterzeichnet die Ratifizierungsurkunden im Fall der Ratifizierung des Vertrages vom Obersten Sowjet, nimmt die Beglaubigungsschreiben und Abberufungsurkunden der diplomatischen Verträter an.

Artikel 72

Der Präsident der Pridnestrovskaia Moldavskaia Respublica erläßt die Verordnungen und Befehle. Die Verordnungen und Befehle des Präsidenten der Pridnestrovskaia Moldavskaia Respublica sind die Rechtsgeschäfte, die untergesetzlichen Charakter haben und die Verfassung und Gesetze der Pridnestrovskaia Moldavskaia Respublica nicht widersprechen sollen. Die Rechtsgeschäfte des Präsidenten der Pridnestrovskaia Moldavskaia Respublica, der Exekutivorgane der Staatsgewalt und Verwaltung, die in Rahmen ihrer Zuständigkeit erläßt werden, sind für die Erfüllung auf dem ganzen Territorium der Pridnestrovskaia Moldavskaia Respublica obligatorisch.

Artikel 73

1. In Rahmen der Grundrichtungen der Innen -, und Außenpolitik und in vom Gesetz bestimmten Rahmen führt jeder Minister, Leiter der Behörde, Haupt der Staatsverwaltung selbständig und auf seine eigene Verantwortung den Prozeß der ihm unterstellten Sphäre der Verwaltung, des administrativen Territoriums.
2. Für die effektive Realisierung der Staatsaufgaben, die von dieser Verfassung festgestellt sind, nimmt der Präsident der Pridnestrovskaia Moldavskaia Respublica die Beschlusse über die Bildung der Ministerien, Behörden und anderen Organe der Staatsverwaltung an.
3. Der Präsident der Pridnestrovskaia Moldavskaia Respublica bestimmt in festgestellter Ordnung die Fragen, die zur Führung der Ministerien, Behörden und anderer Organe der Staatsverwaltung gehören, und auch bestimmt selbständig die Vollmächte der staatlichen Amtspersonen der exekutiven Gewalt.
Der Präsident der Pridnestrovskaia Moldavskaia Respublica hat Recht, die Rechtsgeschäfte der Ministerien und Behörden, der staatlichen Verwaltungen, anderer Organe der staatlichen Gewalt, die dem Präsidenten untergeordnet sind oder unter der Kontrolle stehen, zu widerrufen oder anzuhaften.

Artikel 74

1. Für die Gewährleistung seiner Vollmächte und als Haupt der exekutiven Gewalt bildet der Präsident der Pridnestrovskaia Moldavskaia Respublica das Kabinett.
Zur Kompetenz des Kabinetts gehört:
a) Ausarbeitung der Maßnahmen für die Realisierung der Innen -, und Außenpolitik, die zu der sozial - wirtschaftlichen Entwicklung des Landes und Befriedigung der Gesellschaftsbedürfnisse beitragen
b) Ausarbeitung der notwendigen Maßnahmen, die auf die Realisierung der Gesetzgebungsakte der Pridnestrovskaia Moldavskaia Respublica gerichtet sind.
c) Durchführung der gesetzgebenden Initiative im Obersten Sowjet durch den Präsidenten der Pridnestrovskaia Moldavskaia Respublica
d) Durchführung anderer Vollmächte, die dem Kabinett vom Präsidenten der Pridnestrovskaia Moldavskaia Respublica auferlegt werden. Dabei kann der Präsident der Pridnestrovskaia Moldavskaia Respublica die zur ausschließlichen Kompetenz des Präsidenten von dieser Verfassung betreffende Vollmächte dem Kabinett nicht delegieren.
Alle Beschlüsse, die vom Kabinett angenommen werden, werden vom Präsidenten der Pridnestrovskaia Moldavskaia Respublica eingeführt.
2. Die Minister, die Leiter der Behörden, anderer exekutiven Organe der Staatsgewalt und Verwaltung, derer Stellvertreter und anderen Amtspersonen der exekutiven Organe der Staatsgewalt und Verwaltung, die unmittelbar dem Präsidenten der Pridnestrovskaia Moldavskaia Respublica untergeordnet sind, die Botschafter, anderebevollmächtige Vertreter der Republik, werden vom Präsidenten der Pridnestrovskaia Moldavskaia Respublica ernannt und erledigt, außer der Fälle, die von der Verfassung ausbedingt sind.
Der Präsident der Pridnestrovskaia Moldavskaia Respublica hat Recht, zu allen unbesetzten Stellen, die sich in der Periode zwischen der Sitzungen des Obersten Sowjets eröffnet sind, zu Staatsamten derer Ernennung vom Obersten Sowjet laut der Vorstellung des Präsidenten der Pridnestrovskaia Moldavskaia Respublica zuweilig bis zur Vertretung dieser Amte auf der nähesten Tagung in festgestellter Ordnung zu ernennen. Das Aufhören der Vollmächte des Präsidenten der Pridnestrovskaia Moldavskaia Respublica zieht nach sich der Rücktritt der Kabinettsmitglieder und anderer Amtspersonen, die unmittelbar dem Präsidenten der Pridnestrovskaia Moldavskaia Respublica untergeordnet sind.
3. Der Präsident, Vizepräsident der Pridnestrovskaia Moldavskaia Respublica, Minister, Leiter der Behörden, anderen Staatsamtspersonen der exekutiven Organe können nicht irgendeine bezahlte Amt bekleiden, die Unternehmens-, und andere Tätigkeit gewährleisten, auschließlich der wissenschaftlichen, unterrichts-, und anderer Kreativitätstätigkeit, in Bestand des leitenden Organs oder Beobachtungssowjets einer Unternehmensorganisation, einem Deputierten des Obersten Sowjets und anderen Vertretungsorgane in der Pridnestrovskaia Moldavskaia Respublica sein, und Mitgliedschaft in politischen Parteien und anderen gesellschaftlichen Vereinigungen, die die politischen Zwecke folgen, auf sämtlicher Frist seiner Vollmächte anhalten.

Artikel 75

Die Ministerien, Behörden und andere republikanische Verwaltungsorgane sind die exekutiven Organe der Staatsgewalt.
Die Ministerien, Behörden und andere republikanische Verwaltungsorgane sind ausschließlich für die Erfüllung der Funktionen des Staates geschaffen, ihre Tätigkeit wird nur aus staatlichem Budget finanziert.

Artikel 76

Die staatliche Dienst in der Pridnestrovskaia Moldavskaia Respublica wird von den Bürgern der Pridnestrovskaia Moldavskaia Respublica durchgeführt, die die Amte in der staatlichen Organe bekleiden und im Namen der Pridnestrovskaia Moldavskaia Respublica die staatlichen Aufgaben und Funktionen realisieren.