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DIE VERFASSUNG
DER PRIDNESTROVSKAIA MOLDAVSKAIA RESPUBLICA

Angenommen im Volksreferendum am 24.Dezember 1995, unterzeichnet von dem Pr?sidenten der Pridnestrovskaia Moldavskaia Respublika am 17.Januar 1996.
Die geltende Redaktion ist laut den ?nderungen durch die Verfassungsgesetze der Pridnestrovskaja Moldavskaja Respublika vom 15. Dezember 1998 ¹ 128-ÊÇÈÄ, vom 30. Juni 2000 ¹ 310-ÊÇÈÄ-III, vom 13. Juli 2005 ¹ 593-ÊÇÈÄ-III, vom 10. Februar 2006 ¹ I-ÊÇÈÄ-IV.

Wir, das Volk der Pridnestrovskaia Moldavskaia Respublika,
- mit dem gemeinsamen Schicksal auf unserer Erde verbunden;
- die Rechte und Freiheiten des Menschen, freie Entwicklung der Persönlichkeit bekräftigend;
- von der Verantwortlichkeit für unsere Heimat vor der heutigen und den künftigen Generationen ausgehend;
- unsere Treue den allgemeinen menschlichen Werten, dem Streben, in bester Eintracht mit allen Völkern und Normen des internationalen Rechtes zu leben bestätigend;
- einen Rechtsstaat errichtend, der die Oberhoheit des Gesetzes als Ausdruck des Volkeswillens gewährleisten würde;
- das Andenken an die Vorfahren ehrend, die uns das Erbe der Liebe und Verehrung zur Heimat übergeben haben,
- mit dem Willen, das Wohlergehen und Gedeihen von Pridnestrovie zu versorgen, nehmen die Verfassung der Pridnestrovskaia Moldavskaia Respublika an.


Teil I. DIE GRUNDSÄTZE DER VERFASSUNGSORDNUNG

Artikel 1

Pridnestrovskaia Moldavskaia Respublika ist ein souveräner, unabhängiger, demokratischer Rechtsstaat.
Der Souveränitätsrepresentant und die einzige Machtguelle in der Pridnestrovskaia Moldavskaia Respublika ist das Volk.
Das Volk verwirklicht seine Macht sowohl unmittelbar, als auch durch die Organe der lokalen Selbstverwaltung.
Das Referendum und die freien Wahlen sind die höchste Äusserung der Volksmacht.
Niemand kann in der Pridnestrovskaia Moldavskaia Respublika die Macht an sich nehmen. Die Machtergreifung oder Aneignung der Machtsvollmachten ist das schwerste Verbrechen gegen das Volk.

Artikel 2

Die Verfassung der Pridnestrovskaia Moldavskaia Respublika hat die höchste juristische Rechtskraft und direkte Wirkung. Die Organe der Staatsmacht und Verwaltung, lokaler Selbstverwaltung, Amtspersonen, Gesellschaftsvereinigungen und Bürger sind verpflichtet, die Verfassung und Gesetze der Pridnestrovskaia Moldavskaia Respublika zu befolgen.

Artikel 3

Die Staatsangehörigkeit der Pridnestrovskaia Moldavskaia Respublika wird auf Grund des Verfassungsgesetzes erworben und beendet und ist für alle Bürger gleich, vom Grunde der Erwerbung unabhängig.
Dem Bürger der Pridnestrovskaia Moldavskaia Respublika kann die Staatsangehörigkeit oder das Recht auf deren Veränderung nicht entzogen werden. Der Bürger der Pridnestrovskaia Moldavskaia Respublika kann die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates haben, d. h. eine Doppelstaatsange hörigkeit.
Die ausländischen Bürger und Personen ohne Staatsangehörigkeit haben die Rechte und Freiheiten der Bürger der Pridnestrovskaia Moldavskaia Respublika, wenn anderes vom Gesetz nicht festgesetzt ist.

Artikel 4

In der Pridnestrovskaia Moldavskaia Respublika sind staatliche, private und andere Formen des Eigentums anerkannt.
Alle Eigentumsformen werden im gleichen Grad vom Staat geschützt.

Artikel 5

Die Erde, das Innere, die Wälder, der Luftraum u.a. Naturschätze sind Objekte nur des Staatseigentums. Die Grundstücke können in ewiger Nutzung der Bürger sein mit dem Recht, sie zu erben, dabei werden ihre maximale Grösse und Nutzungsordnung vom Gesetz bestimmt.

Artikel 6

Die Staatsmacht in der Pridnestrovskaia Moldavskaia Respublika wird durch die Teilung auf die gesetzgebende, exekutive und gerichtliche gewährleistet. Die Organe der Gesetzgebungs,- Exekutivs,-Gerichtsgewalt sind in Rahmen ihrer Vollmachten selbständig.

Artikel 7

In der Pridnestrovskaia Moldavskaia Respublika ist lokale Selbstverwaltung anerkannt und garantiert, die aus den Sowjets der Volksdeputierten und Organen der lokalen gesellschaftlichen Selbstverwaltung besteht, die von den Interessen des Staates und Bevölkerung der verwaltungs territorialen Einheiten ausgehen und unmittelbar oder durch die von ihnen gewählten Organe selbständig soziale, ökonomische, politische und kulturelle Fragen der lokalen Bedeutung lösen.

Artikel 8

Der Staat, seine Organe und Amtspersonen führen die Tätigkeit in Bedingungen der demokratischen Vielfalt der politischen Institute und Meinungen durch.
Der Staat regelt die Verhältnisse zwischen den sozialen, nationalen und anderen Gemeinden auf Grund der Gleichberechtigungsprinzipien und deren Rechte,- und Interessenverehrung.
Verboten ist die Tätigkeit der gesellschaftlichen Formierungen, deren Organe und Vertreter, die gegen die Souveränität der Republik, auf gewaltsame Veränderung der Grundsätze der Verfassungsordnung, auf Untergrabung der Staatsgefahrlosigkeit, das Schaffen von ungesetzlichen bewaffneten Einheiten, das Entfachen von Rassen-, nationalen oder religiosen Streit gerichtet sind.

Artikel 9

Die Pridnestrovskaia Moldavskaia Respublika ist ein weltlicher Staat. Keine Religion kann als staatliche oder obligatorische festgesetzt werden.
Religiose Vereinigungen sind von dem Staat abgetrennt und vor Gesetz gleich.

Artikel 10

Die Außenpolitik der Republik geht von den Prinzipien der souveränen Gleichberechtigung, Kraftunanwendbarkeit, friedlicher Regelung der Streitigkeiten, Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten aus.
Allgemeinanerkannte Prinzipien und Normen des internationalen Rechtes sowie internationale Verträge der Pridnestrovskaia Moldavskaia Respublika sind Grundlage der Verhältnisse mit anderen Staaten und Bestandteil des Rechtsystems.

Artikel 11

Um die Souveränität und Unabhängigkeit der Pridnestrovskaia Moldavskaia Respublika zu verteidigen, sind die Streitkräfte geschaffen.
Die Schaffensordnung und Tätigkeit der Streitkräfte sind vom Gesetz bestimmt.

Artikel 12

Der Status der ofiziellen Sprache haben gleichfalls Moldauisch, Russisch und Ukrainisch.

Artikel 13

Die Pridnestrovskaia Moldavskaia Respublika hat Staatsflagge, Wappen und Hymne, die Symbole der Republik sind und vom Gesetz festgesetzt werden.
Die Hauptstadt der Pridnestrovskaia Moldavskaia Respublika ist die Stadt Tiraspol.

Artikel 14

In den Bestand der Pridnestrovskaia Moldavskaia Respublica sind die Städte - Bendery ( mit den Dörfern Warniza, Gyska, Protjagailowka), Dubossary, Rybniza, Tiraspol; die Rayons - Grigoriopolskii, Dubossarskii, Kamenskii, Slobodseiskii, Rybnizkii eingeschlossen.
Die Grenze und das Territorium der Pridnestrovskaia Moldavskaia Respublika sind durch Gesetz festgesetzt.

Artikel 15

Die Regelungen dieses Verfassungsabschnitts sind Grundlagen der Verfassungsordnung der Pridnestrovskaia Moldavskaia Respublika und können nur in der von dieser Verfassung festgesetzten Ordnung verändert werden.
Keine anderen Regelungen der Verfassung können den Grundsätzen der Verfassungsordnung der Pridnestrovskaja Moldavskaja Respublika widersprechen.