ËÎÃÎ

DIE VERFASSUNG
DER PRIDNESTROVSKAIA MOLDAVSKAIA RESPUBLICA

Teil IV. DIE VERFASSUNGSÄNDERUNG



Artikel 101


Das Recht auf die Einbringung des Gesetzentwurfes über die Verfassungsänderung haben nicht weniger als eine Drittel von von der Verfassung festgestellter Abgeordnetenanzahldes Obersten Sowjets, der Präsident der Pridnestrovskaia Moldavskaia Respublica oder nicht weniger als 15000 der Wähler.
Die Frage über die Verfassungsänderung kann nicht erhoben werden und die Verfassung kann nicht in Periode der Militärs-, oder außerordentlicher Lage verändert werden.

Artikel 102


Die Verordnung des Abschnitts 1 der Verfassung “Die Grundlage der Verfassungsordnung”, des Abschnitts 2 “Rechte, Freiheiten und Verpflichtungen des Menschen und Bürgers” und Abschnitt 4 “Die Verfassungsänderung” können nur durch das Referendum verändert werden.

Artikel 103


Die Verfassung kann vom Gesetz verändert werden:
1. Durch das Referendum;
2. Vom Obersten Sowjet der Pridnestrovskaia Moldavskaia Respublica.
Der Gesetzentwurf über die Verfassungsänderung wird vom Obersten Sowjet in drei Lektüren betrachtet, wobei zwischen der ersten und zweiten muß die Pause nicht weniger als 2 Monate, und zwischen der zweiten und dritten nicht weniger als ein Monat sein.

Artikel 104


Für die Einbringung des Gesezentwurfes über die Verfassungsänderung auf Referendum braucht man die Mehrzahl in zwei Drittel der Stimme von von der Verfsassung festgestellten Bestandes des Obersten Sowjets. Das Referendum wird auf Grund des Verfassungsgesetzes nicht früher als zwei Monate vom Tag der Annahme vom Obersten Sowjet der Pridnestrovskaia Moldavskaia Respublica des entsprechenden Beschlusses durchgeführt.

Artikel 105


Das Gesetz über die Verfassungsänderung wird vom Obersten Sowjet der Pridnestrovskaia Moldavskaia Respublica in Rahmen seiner Zuständigkeit von der Mehrzahl in zwei Drittel der Stimme von von der Verfassung festgestellten Bestandes des Obersten Sowjets angenommen.

Artikel 106


Das angenommene Gesetz über die Verfassungsänderung wird vom Präsidenten der Pridnestrovskaia Moldavskaia Respublica unterzeichnet und wird nicht später als im Laufe 7 Tage ofiziell veröffentlicht.
Wenn in erwähnter Frist dieses Gesetz vom Präsidenten der Pridnestrovskaia Moldavskaia Respublica nicht unterzeichnet und veröffentlicht wird, wird dieses Gesetz in Kraft nur nach seiner Umterzeichnung und ofizieller Veröffentlichung vom Vorsitzenden des Obersten Sowjets der Pridnestrovskaia Moldavskaia Respublica gesetzt.
Das Gesetz über die Verfassungsveränderung setzt in Kraft nicht früher als nach einem Monat nach seiner Annahme.