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RECHTSBASIS /

REGLAMENT

Teil II.
DIE VORLÄUFIGE BETRACHTUNGEN UND DAS STUDIUM DER AUFRUFE, DIE INS VERFASSUNGSGERICHT DER PRIDNESTROWSKAJA MOLDASWAKAJA RESPUBLIKA EINGEGANGEN WAREN



KAPITEL 1. ALGEMEINREGELN DER VORLÄUFIGEN BETRACHTUNG DER AUFRUFE, DIE INS VERFASSUNGSGERICHT DER PRIDNESTROWSKAJA MOLDAWSKAJA RESPUBLIKA EINGEGANGEN WAREN


§ 9. Die Betrachtung der eingegangenen Aufrufe
und ihre Richtung für das vorläufige Studium

1. Die Annahme und die Registrierung des eingegangenes Aufrufs schriftlich und auf dem magnetischen Träger verwirklicht die Kanzlei des Verfassungsgerichtes der Prtidnestrowskaja Moldawskaja Respublika in Ordnung, eingerichtet durch die Instruktion über die Schriftführung im Verfassungsgericht der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika.
2. Der registrierte Aufruf wird dem Vorsitzenden des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika übergegeben, der seinem Richter-Sekretär des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika für die vorläufige Betrachtung zwecks seiner Übereinstimmung mit den Forderungen des Verfassungsgesetzes «Über das Verfassungsgericht der Pridnestrowskaja Modlawskaja Respublika» richtet.
3. Der Richter-Sekretär des Verfassungsgerichtes der Pridenstrowskaja Moldawskaja Respublika richtet den Aufruf in die rechtlichen Abteilung des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika, wonach er mit der Bescheinigung der Abteilung über die Übereinstimmung oder Nichtübereinstimmung des Aufrufs den Forderungen des Verfassungsgesetzes «Über das Verfassungsgericht der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika» dem Richter-Sekretär zurückkehrt.
4. Die vorläufige Betrachtung des Aufrufs durch das Sekretariat des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika wird für eine Frist von zehen Tage durchgeführt.
5. Der Aufruf, der den Forderungen des Verfassungsgesetzes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika «Über das Verfassungsgericht der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika» nicht entspricht, kehrt man dem Antragsteller mit der schriftlichen Mitteilung mit der Unterschrift des Richters-Sekretärs des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika zurück. Das zweite Exemplar der Mitteilung, die Kopien des Aufrufs und der Dokumente zu ihm werden in der Kanzlei des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika bewahrt.
6. Der Aufruf, der den Forderungen des Verfassungsgesetzes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika «Über das Verfassungsgesetz der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika» entspricht, wird dem Vorsitzenden des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika übergegeben, der ihn dem Richter (den Richtern) des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika für das vorläufige Studium richtet.
7. Im Falle des nochmaligen Aufrufs des Antragstellers in das Verfassungsgericht der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika in der Frage, nach derer die Verordnung des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika früher ertragen war, oder es fand der Beschluss über die Absage in der Annahme Aufrufs zur Betrachtung oder über die Betriebsstilllegung nach den Gründen, die von den Artikeln 50 und 75 des Verfassungsgesetzes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika «Über das Verfassungsgericht der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika» vorgesehen sind, statt, oder es ist der Beschluss entsprechend dem Teil des zweiten, des Paragrafen 10 des vorliegenden Reglaments ertragen, ist dem Antragsteller nochmalig die Kopie des entsprechenden Beschlusses des Verfasungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika mit der gleichzeitigen Mitteilung dem Antragsteller darüber abgeschickt, daß im Folgenden die Korrespondenz in dieser Frage aufhört. Solche Mitteilung wird vom Richter-Sekretär unterschrieben.
8. Die weiteren Aufrufe einer und derselben Person in einer und derselben Frage werden ohne Antwort gelassen und werden vom Richter-Sekretär des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika in die Kanzlei des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika auf die Aufbewahrung übergeben.

§ 10. Der Beschluss des V erfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika
bezüglich der Übereinstimmung des Aufrufs den Forderungen
des Verfassungsgesetzes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika «Über das Verfassungsgericht der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika»

1. Falls der Antragsteller bestreitet die auf seinen Namen eingekommene Mitteilung des Sekretariates des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika die Schlussfolgerung über die Nichtübereinstimmung des Aufrufs mit den Forderungen des Verfassungsgesetzes «Über das Verfassungsgericht der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika» trägt der Vorsitzende einem oder einigen Richtern des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika auf, die Prüfung der Begründetheit der durch das Verfassungsgericht der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika gemachten Schlussfolgerung durchzufeühren.
Über die Ergebnisse der Prüfung der Richter (die Richter) des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskkaja Moldawskaja Respublika berichtet in der Sitzung des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika nicht später, als in einen Monat nach dem Auftrag.
2. Bei der Anerkennung der Schlussfolgerung des Sekretariates des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika begründet, erträgt das Verfassungsgericht der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika die Bestimmung über die Nichtübereinstimmung des Aufrufs den Forderungen des Verfassungsgesetzes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika «Über das Verfasungsgericht der Pridnestrowsklaja Moldawskaja Respublika» durch. Die Kopie der Bestimmung wird dem Antragsteller gerichtet.

§11. Die Abberufung des Aufrufes

Der Aufruf in das Verfassungsgericht der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika kann von dem Antragssteller vor dem Beginn der Verhandlung der Sache in der Sitzung des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika abberufen werden. Im Falle der Abberufung desAufrufes wird das Verfahren über die Sache durch die Bestimmung des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika aufgehört.

§ 12. Das vorläufige Studium der Aufrufe von den Richtern des Verfasungsgerichtes
der Pridnestrowskaja Modlawskaja Respublika

1. Die Verteilung der Aufrufe zwischen den Richtern des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika für ihr vorläufiges Studium wird vom Vorsitzenden des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika unter Berücksichtigung der Auslastung der Richter des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika erstellt. Die Sendung der Aufrufe verwirklicht sich im Laufe des vorläufigen Studims von einem Richter des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika dem anderem wird vom Vorsitzenden des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika verwirklicht und wird im Sekretariat des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika registriert.
2. Der Richter des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika, der den Aufruf in der vorläufigen Ordnung studiert, kann einer oder einigen Unterabteilungen des Sekretariates des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika beauftragen. Solcher Auftrag wird dem Leiter der entsprechenden Unterabteilung des Sekretariates des Verfassungsgericht der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika mit dem Hinweis der Frist der Erfüllung gerichtet.
3. Der Richter des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika organisiert die Arbeit für die Erfüllung seiner Aufträge und der Beachtung der eingerichteten Fristen des vorläufigen Studiums der Aufrufe, die sich bei ihm in dem Verfahren befinden.
4. Der Schluss des Richters des Verfassungsgerichtes derPridnestrowskaja Moldawskaja Respublika als Ergebnis des vorläufigen Studiums des Aufrufs wird dem Vorsitzenden des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika gerichtet, der ihn in der Sitzung des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika für die Betrachtung der Frage über die Annahme des Aufrufs zur Betrachtung vorstellt.
5. Die Richter des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika lernen den Schluss und die Materialien zu ihm bis zum Anfang der Sitzung des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika kennen.

§13. Die Information die Richter des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika über die eingegangegenen und übergegebenen für das Studium Aufrufe

Vom Sekretariat des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika wird die Liste der eingegangenen und übergegebenen den Richtern des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika für das vorläufige Studium Aufrufe geführt, der nicht seltener als einmal im Monat allen Richtern der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika gerichtet wird.