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Rechtsbasis / VERFASSUNGSGESETZ

KAPITEL 11. DIE VERHANDLUNG DER SACHEN ÜBER IHRE ÜBEREINSTIMMUNG
DER VERFASSUNMG DER PRIDNESTROWSKAJA MOLDAWSKAJA RESPUBLIKA
DER UNTERZEICHNETEN INTERNATIONALVERTRÄGEN VOR IHRER RATIFIZIERUNG
ODER BESTÄTIGUNG


Artikel 94. Das Recht auf den Aufruf ins Verfassungsgericht
der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika

Das Recht auf den Aufruf ins Verfassungsgericht der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika mit der Anfrage über die Kontrolle der Konstitutionalität des unterzeichneten Internationalvertrages der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika vor seiner Ratifizierung oder Bestätigung haben der Präsident der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika, der Oberste Sowjet der Pridnetrowskaja Moldawskaja Respublika, Plenume des Obersten Gerichtshofes und des Schiedsgerichts der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika, der Staatsanwalt der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika, der Bevollmächtigte für Menschenrechte der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika.

Artikel 95. Die Zulässigkeit der Anfrage

Die Anfrage über die Kontrolle der Konstitutionalität des unterzeichneten Internationalvertrages der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika vor seiner Ratifizierung oder Bestätigung zulässig ist, wenn:
a) der erwähnte in der Anfrage unterzeichnete Internationalvertrag der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika laut der Verfassung der Pridnetrowskaja Moldawskaja Respublika und der geltenden Gesetzgebung der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika unterliegt der Ratifizierung durch den Obersten Sowjet der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika;
b) der Antragssteller rechnet den unterzeichneten Internationalvertrag der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika als nicht unterliegend der Verwendung in Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika wegen seiner Nichtübereinstimmung der Verfasung der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika.

Artikel 96. Die Grenzen der Kontrolle

Die Grenzen der Kontrolle durch das Verfassungsgericht der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika der Entsprechnung der Verfassung der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika des unterzeichneten Internationalvertrages wird durch den Artikel 92 dieses Verfassungsgesetzes aufgestellt.

Artikel 97. Der Gesamtbeschluß über die Sache

Nach de Ergebnissen der Verhandlung der Sache über die Kontrtolle der Konstitutionalität des unterzeichneten Internationalvertrags der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika vor seiner Ratifizierung oder Bestätigung nimmt das Verfassungsgericht der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika eine von folgenden Entscheidungen:
a) über die Anerkennung des unterzeichneten Internationalvertrages der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika oder einzelnen seinen Behauptungen der Verfassung der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika ;
b) über die Annerkennung des unterzeichneten Internationalvertrags der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika oder seine einzelnen Behauptungen als nicht entsprechend der Verfassung der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika.
Nach der Verkündigung der Verordnung des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika über die Anerkennung als nicht entsprechend der Verfassung der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika des unterzeichneten Internationalvertrags der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika oder seiner einzelnen Behauptungen unterliegt der unterzeichnete Internationalvertrag der Erfüllung, d.h. kann nicht ratifiziert, bestätigt werden und kann nicht in Kraft treten für die Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika in anderer Weise.