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Rechtsbasis / VERFASSUNGSGESETZ

KAPITEL 13. DIE VERHANDLUNG DER SACHEN ÜBER DIE BÜRGERKLAGEN AUF DEN VERSTOSS VON VERFASSUNGSRECHTEN UND FREIHEITEN DES MENSCHEN UND BÜRGERS


Artikel 102. Das Recht auf den Aufruf ins Verfassungsgericht
der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika

Das Recht auf den Aufruf ins Verfassungsgericht der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika mit der indivuellen oder kollektiven Klage auf den Verstoß der Verfassungsrechte und Freiheiten des Menschen und Bürgers haben Bürger, dessen Rechte und Freiheiten durch das Gesetz, den normativen Akt verletzt werden, das schon verwendet wurde oder noch verwendet werden wird in einer konkreten Sache, als auch die Bürgervereinigungen und andere Organe und Personen.
Zur Klage außer Dokumenten, die im Artikel 43 dieses Verfassungsgesetzes aufgezählt sind, wird die Kopie des offiziellen Dokuments beigelegt, die Anwendungsmöglichkeit des angefochtenen Gesetzes, normativen Aktes bei der Lösung der konkreten Sache beigefügt. Die Ausgabe dem Antragssteller der Kopie solchen Dokumenten wird auf seine Forderung von dem Amtsperson oder Organ durgeführt, das die Sache betrachtet.

Artikel 103. Die Zulässigkeit der Klage

Die Klage über die Verletzung durch das Gesetz der Verfassungsrechte und Freiheiten des Menschen und Bürgers zulässig ist,wenn:
a) das Gesetz berührt die Verfassungsrechte und Freiheiten der Bürger;
b) das Gesetz ist verwendet oder unterliegt der Verwendung in der konkreten Sache, dessen Betrachtung beendet ist oder ist im Gereicht oder anderem Organ, das Gesetz verwendet, begonnen hat.

Artikel 104. Die Folgen der Klageannahme zur Verhandlung

Das Verfassungsgericht der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika,angenommen zur Verhandlung eine Klage über die Verletzung durch das Gesetz der Verfassungsrechte und Freiheiten des Menschen und Bürgers, meldet darüber dem Gericht oder anderem Organ, das die Sache betrachtet, das appellierte Gesetz verwendet ist oder unterliegt der Verwendung. Das Gericht oder anderes Organ, das die Sache betrachtet, wo das appellierte Gesetz verwendet ist oder unterliegt der Verwendet, ist berechtigt, das Verfahren bis der Annahme der Entscheidung durch das Verfassungsgericht der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika anzuhalten.

Artikel 105. Die Grenzen der Kontrolle

Die Grenzen der Kontrolle durch das Vefassungsgericht der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika der Übereinstimmung mit der Verfassung der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika des Gesetzes,das in der Klage über die Verletzung der Verfassungsrechte und Freiheiten des Menschen und Bürgers,werden durch den Artikel 92 dieses Verfasungsgesetzes bestimmt.

Artikel 106. Der Gesamtbeschluß über die Sache

Nach den Ergebnissen der Klagebetrachtung über die Verletzung durch das Gesetz der Verfassungsrechte und Freiheiten des Menschen und Bürgers nimmt das Verfassungsgericht der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika eine von diesen Entscheidungen an:
a) über die Anerkennung des Gesetzes oder seiner einzelnen Behauptungen als entsprechende der Verfassung der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika;
b) über die Anerkennung des Gesetzes oder seiner einzelnen Behauptungen als nicht entsprechend der Verfassung der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika.
Falls das Verfassungsgericht der Pridnesatrowskaja Moldawskaja Respublika anerkannte das Gesetz,das in der konkreten Sache verwendet wird,als nicht ensprechend der Verfassungs der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika,unterliegt diese Sache der Revision durch die Kompetentorganen in der gewöhnlichen Ordnung.
Im Falle der Anerkennung des Gesetzes oder seiner einzelnen Behauptungen als nicht entsprechend der Verfassung der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika unterliegen die gerichtlichen Kosten der Bürger und ihrer Vereinigungen dem Ersatz ordnungsgemäß.