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Rechtsbasis / VERFASSUNGSGESETZ

KAPITEL . STATUS DES RICHTERS DES VERFASSUNGSGERICHTES DER PRIDNESTROWSKAJA MOLDAWSKAJA RESPUBLIKA


Artikel 14. Anforderungen, die zum Kandidaten in die Funktion des Richters des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika gestellt werden

Als Richter des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika kann ein Bürger der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika ernannt werden, der zum Ernnenungstag 40 Jahre alt war, hohe juristische Bildung und die Dauer der Berufstätigkeit im Rechtsfach nicht weniger als 10 Jahre hatte. Altersgrenze für die Ernennung in die Funktion des Richters des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika beträgt 58 Jahre.

Artikel 15. Amtsantritt des Richters des Verfassungsgerichtes
der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika

Der Richter des Verfassungsgerichtes der Pridnstrowskaja Moldawskaja Respublika tritt Amt seit dem Eidtag, als er einen Eid des Richters des Verfassungsgerichts der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika abgelegt hat. Der Richter des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika leistet beim Amtsantritt einen Eid folgendes Inhalts:
„Festlich schwöre ich, die Pflichten des Rcihters des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika ehrlich und gewissenhaft zu erfüllen,unterordnend dabei nur der Verfassung der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika, nichts und niemandem mehr.“
Der Richter des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika legt einen Eid in der Sitzung des Obersten Sowjets der Pridenstrowskaja Moldawskaja Respublika ab, die mit dem Anteil des Präsidenten der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika, des Vorsitzenden des Obersten Sowjets der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika, dem Vorsitzenden des Schiedsgerichts nicht später als in einer Monatsfrist nach der Ernennung in die Funktion des Richters des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika ab.Die Eidsablegung wird mündlich und mit der Gegenzeichnung des Eidstextes durchgeführt.

Artikel 16. Betätigungen und Hnadlungen,die mit der Funktion des Richtesrs des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika unvereinbar sind

Der Richter des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika kann kein Depitierte des Obersten Sowjets der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika, anderen Vertretungsorgane sein, belegen oder erhalten für sich andere staatliche oder gesellschaftliche Funktionen, eine Privatpraxis haben, sich mit der Unternehmers, -oder anderer bezahlter Praxis, außer Lehrers-, Wissens- oder anderer Schaffenspraxis beschäftigen, mit derer Beschäftigung der Erfüllung von Verpflichtungen des Richters des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika nicht hindern soll und kann nicht als triftiger Grund für das Fehlen in den Gerichtssitzungen dienen,wenn darauf die Zustimmung des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika nicht gegeben wurde.
Der Richter des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika ist nicht berechtigt, die Verteidigung und Vertretung im Gericht, im Schiedsgericht oder anderen Organen zu verwirklichen, jemandem eine Schutzhilfe bem Rechtseerhalten oder von den Pflichten Befreihung zu leisten. Der Rcihter des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika darf nicht zu den politischen Parteien gehören, propagandistisch betätigen oder agitieren, sich in den Wahlkampnien in die Organen der Staatsgewalt oder Lokalselbstverwaltung beteiligen, bei den Kongressen und Sitzungen der politischen Parteien und Bewegungen anwesend sein, sich mit anderer politischen Tätigkeit beschäftigen. Er kann auch nicht als Mitglied der Leitungsorgane der beliebigen Gesellschaftsvereinigungen, sogar wenn sie keine polotische Ziele haben.
Der Richter des Verfassungsgerichtes ist nicht berechigt, seine Meinung öffentlich über die Frage zu äußern, wenn er in der Presse oder in anderen Massmedien und jedem Auditorium auftritt, da diese Frage als Thema für Verhandlung im Verfassungsgericht der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika sein kann,bis zu dieser Frage noch keine Entscheidung angenommen wurde.Nichts ist in diesem Artikel als Begrenzung des Wahlrechtes des Richetrs des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika zu betrachten. Der Richter des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika äußert seinen Willen des Bürgers und des Wählers frei durch Teilnahme in den Wahlen und im Referendum.

Artikel 17.


Artikel 18. Befugnisfrist des Richters des Verfassungsgerichtes
der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika

Der Richter des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika wird in die Funktion auf die Zeitdauer von 7 Jahren ernannt. Die Befugnisse des Richters des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika werden im letzten Tag des Monats abgebrochen, wenn die Frist seiner Befugnisse beendet.

Artikel 19. Garantien der Unabhängigkeit des Richters des Verfassungsgerichtes
der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika

Die Unabhängigkeit der Rechter des Verfassungsgerichtes der Pridenstrowskaja Moldawskaja Respublika wird durch ihre Unabsetzbarkeit,Unverletzlichkeit,Rechtsgleichheit der Richeter versorgt,durch die von diesem Verfassungsgesetz festgestellten Ordnung der Einstellung und des Aufhörens der Richtersbefugnisse,das Recht auf die Demission,die Verbindlichkeit dieser Prozedur der Verfassungsprozeßordnung,das Verbot der beliebigen Einmischung in die Gerichtstätigkeit,die Überlassung dem Richter der Material-und Sozialversorgung, Sicherrungsgarantien, die seinem hohen Status entsprechen.
Den Richtern des Verfassungsgerichtes als Fachleuten mit dem hohen Niveau der Rechtsbildung und der Berufsvorbereitung werden seit dem Eidtages die höchste Qualifikationsklasse der Richter verliehen. Die höchste Richtersqualifikationsklasse wird von dem Präsidenten der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika verliehen. Die Arbeit als Richter im Rechtsfach oder im Rechtsgebiet wird den Richtern des Verfassungsgerichtes der pridenstrowskaja Moldawskaja Respublika in die Dauer der Berufstätigkeiot verrechnet. Die Materiallgarantien der Unabhängigkeit der Richter des Verfassungsgerichtes der Pridenstrowskaja Moldawskaja Respublika, die mit seiner Arbeitsentlohnung, der Überlassung ihm Jahresurlaubs, der Sozialversorgung, der Wohnungsversorgung, Sozial-und Lebensversorgung, der obligatorischen staatlichen Lebens-und Gesundheitsversicherung des Richters, als auch mit ihm und seinen Familienmitgliedern gehörenden Eigentum verbunden sind, werden verwendend zu den entsprechenden Garantien festgestellt, die durch die Gesetzgebung der Pridenstrowskaja Moldawskaja Respublika für die Richter anderer Gerichte vorausgesehen sind.
Falls in anderen Rechtsakten für die Richter des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika andere Normen vorausgesehen worden sind, die das Niveau ihrer Rechtsverteidigung, der Materiall-und Sozialsicherstellung versorgen, werden die Behauptungen von diesen Akten verwendet.

Artikel 20. Unabsetzbarkeit des Richters des Verfassungsgerichtes
der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika

Der Richter des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika ist unabsetzbar. Die Befugnisse des Richters des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika können aufgehört oder aufgehalten werden nicht anders als in der Ordnung und auf Gründen, die durch dieses Verfassungsgesetz bestimmt worden sind.

Artikel 21. Unverletzlichkeit des Richters des Verfassungsgerichtes
der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika

Der Richter des Verfasungsgerichtes der Pridensatrowskaja Moldawskaja Respublika ist unverletzlich. Er kann nicht zur straflichen und administrativen Veantwortung gezogen werden, die in der gerichtlichen Ordnung auferlegt wird,festgehalten oder verhaftet werden, einer Leibesvisitation ohne Bewilligung des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika untergezogen werden, mit Ausnahme von der Festhaltung im Ort des Verbrechens, wenn es durch das Gesetz zwecks der Versorgung der Sichereheit anderer Menschen vorausgesehen ist. Der Richter des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika, derer Person vor der Festhaltung unbekannt war, soll nach der Klärung seiner Person sofort befreit werden. Die Amtsperson, die die Festhaltung des Richters des Verfassungsgerichtes der Prdinestrowskaja Moldawskaja Respublika im Verbrechensort durchgeführt hatte, teilt sofort darüber ins Verfassungsgericht der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika mit, das während 24 Stunden entscheidet,ob es seine Bewilligung für die weitere Verwendung dieses Prozesmaßes gibt oder absagt. Der Richter des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika kann zu keiner Verantwortung darunter auch nach seiner Befugnisfrist für seine Meinung gezogen werden, die er in der Sitzung des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika geäußert hat, als für den angenommen Beschluß nicht gezogen werden.

Artikel 22. Rechtsgleichheit der Richter des Verfassungsgerichtes
der Pridenstrowskaja Moldawskaja Respublika

Die Rechte des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika haben gleiche Rechte. Der Richter des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika haben das Recht der beschließende Stimme auf allen Fragen, die in den Sitzungen des Verfassungsgerichtes der Pridenstrowskaja Moldawskaja Respublika verhandelt werden. Die Befugnisse des Vorsitzenden, Stllvertreters und des Richters-Sekretär des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika werden durch dieses Verfassungsgesetz bestimmt.

Artikel 23. Einstellung von Befugnissen des Richters des Verfassungsgerichtes
der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika

Die Befugnisse des Richters des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika können in folgenden Fällen eingestellt werden,wenn:
a) die Bewilligung des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika gegeben wurde, um den Richter zu verhaften oder ihn straflichen Verfantwortung zu ziehen;
b) der Richter wegen des Gesundheitszustandes zeitweilig (nicht weniger als drei Monate nacheinander) nicht fähig war, seine Plichten zu erfüllen.
Die Einstellung der Befugnisse des Richters der Pridnstrowskaja Moldawskaja Respublika wird nach dem Beschluß des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika verwirklicht, aber nicht später als ein Monat nach der Entdeckung des Grundes für ihre Einstellung. Der Richter des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika,derer Befugnisse eingestellt worden sind, ist nicht berechtigt,an den Sitzungen des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika teilzunehemen, als auch die Offizielldokumenten in die Staatsorgane und Organisationen,öffentliche Vereinigungen, den Amtspersonen und Bürgern zu schicken und von ihnen beliebige Dokumenten und andere Information zu fordern.
Das Verfassungsgericht der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika stellt die Befugnisse des Richters ein, bis die Gründe zu ihrer Einstellung nicht weggefallen sind. Die Wiedereinsetzung der Befugnisse des Richters wird mit dem Beschluß des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika rechtskräftig gemacht. Die Einstellung der Befugnisse des Richtersdes Verfasungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika zieht nach sich nicht die Einstellung der Arbeitsentlohnung diesem Richter und beraubt seine Grantien, die durch diese Gesetzgebung der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika bestimmt worden sind.

Artikel 24. Gründe für die Einstellung der Befugnisse des Richters
des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika

Die Befugnisse des Richters des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika werden in Anbetracht eingestellt:
a) der Verletzung der Ordnung seiner Ernennung in die Funktion des Richters des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika, die durch die Verfassung der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika und dieses Gesetz bestimmt wurde;
b) nach Ablauf der Befugnissfrist;
c) des Personalantrages über Demission vor seiner Befugnissfrist;
d) des Verlustes der Bürgerschaft der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika;
e) der Urteilsverkündigung, die in Kraft getreten wurde,oder des Gerichtsbeschlußes über die Verwendung zu ihm der Zwangsmaßnahmen des medizinischen Charakters;
f) der Vollziehung vom Richter einer Handlung, die die Ehre und Würde des Richters verleumdet;
g) der Fortsetzung von dem Richter die Erfüllung der Handlungen und Ttaten, die mit seiner Funktion unvereinbar sind, obgleich das Verfassungsgericht der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika ihn darüber gewarnt hatte;
h) der Nichtteilnahme des Richters in den Sitzungen des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika oder seines Meidens in der Abstimmung mehr als zweimal nacheinander ohne triftigen Gründen;
i) des Inkrafttretens in die gesetzliche Kraft des Gerichtsbeschlußes über die Begrenzung der Leistungsfähigkeit des Richters oder der Anerkennung ihn als untauglich;
j) des Gerichtsbeschlußes über die Anerkennung des Richters als unbekannt Fehlende, der in die geseetzliche Kraft getreten wurde;
k) der Erklärung des Richters als tot, die in Kraft getreten wurde;
l) des Todes des Richters.
Die Befugnisse des Richters des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika können auch eingestellt werden, wenn er wegen seiner Unfähigkeit auf Grund des Gesundheitstzustandes oder aus anderen triftigen Gründen im Laufe von langer Zeit (nicht weniger als zehn Monate nacheinander) seine Pflichten des Richters nicht erfüllt hatte.
Die Einstellung der Befugnisse des Richters de Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika wird nach dem Beschluß des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika verwirklciht, der dem Präsidenten der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika, in den Obersetn Sowjet der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika und in den Kongreß der Richter der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika gerichtet wird gilt als Offizielmeldung über die Eröffnung der Vakanz.
Die Einstellung der Befugnisse des Richters des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika auf Gründen, die in den Punkten a)-e),i)-l) im ersten Teil dieses Artikels enthalten sind, wird entsprechend vom Präsidenten der Pridnestrwoskaja Moldawskaja Respublika, durch den Obersten Sowjet der Prdienstrowskaja Moldawskaja Respublika, den Kongreß der Richter der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika nach der Zuweisung des Vorsitzenden des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika durchgeführt.
Die Einstellung der Befugnisse des Richters des Verfassungsgerichtes der Pridenstrowskaja Moldawskaja Respublika auf Gründen, die in den Punkten f) und h) im ersten Teil dieses Artikels enthalten sind, wird entsprechend vom Präsidenten der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika, durch den Obersten Sowjet der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika, den Kongreß der Richter der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika nach der Zuweisung des Vorsitzenden des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika durchgeführt, die mit der Mehrheit nicht weniger als zwei Drittel der Allgeimeinanzahl von Richtern angenommen wurde.

Artikel 25. Demission des Richters des Verfassungsgerichtes
der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika

Der Richter gilt als demissioniert oder in die Demission entfernt,wenn seine Befugnisse auf den Gründen einsgestellt worden waren,die in den Punkten b),c),i) des ersten Teils dieses Artikels und Teil 2 des Artikels 24 des Verfassungsgesetzes vorausgesehen sind.Auf den demissionierten Richter des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika werden alle Behauptungen des Statuts des Richters verbreitet,die durch die geltende Gesetzgebung der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika bestimmt sind.