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Rechtsbasis / VERFASSUNGSGESETZ

KAPITEL 8. ALLGEMEINE PROZEDURREGELN DER VERHANDLUNG
DER SACHEN IM VERFASSUNGSGERICHT DER PRIDNESTROWSKAJA MOLDAWSKAJA RESPUBLIKA


Artikel 52. Einberufung der Sitzungen

Die Sitzungen des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika werden vom Vorsitzenden des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika einberufen.

Artikel 53. Die Ordnung der Verhandlung der Fragen in der Sitzungen

In den Sitzungen des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika wird die einheitliche Ordnung der Verhandlung der Fragen verwendet,wenn etwas anderes von diesem Verfassungsgericht oder Reglament des Verfassungsgericht der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika nicht bestimmt wurde.

Artikel 54. Die Bestimmung der Sachen zum Zuhören

Der Beschluß über die Bestimmung der Sachen zum Zuhören in der Sitzung des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika wird durch das Verfassungsgericht der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika nicht später als in einen Monat nach der Annahme des Aufrufes zur Behandlung angenommen.Im Beschluß wird die Folge der Behandlung der Sache angewiesen.

Artikel 55.Die Vereinigung der Sachen

Die Behandlung jeder Sache bildet den Gegenstand der Sondersitzung. Das Verfassungsgericht der Pridenstrowskaja Moldawskaja Respublika kann die Sache zutreffend über denselben Gegenstand in einem Verfahren verbinden.

Artikel 56. Die Vorbereitung der Sache zu dem Zuhören

Für die Vorbereitung der Sache zum Zuhören,zur Zusammenstellung des Beschlußentwurfes des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika, als auch für die Darlegung der Materialien in der Sitzung des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika ernennt das Verfassungsgericht der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika einen oder einigen Richter-Referenten.
Beim Studium des Aufrufes und bei der Vorbereitung der Sache zum Zuhören fordert der Richter-Referent laut den Vollmächten des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika die nötigen Dokumente und andre Materialien an, beauftragt die Durchführung der Kontrolle, Untersuchungen, Expertise, benutzt die Konsultationen von Fachleuten, richtet Anfragen. Der Richter-Referent und der Versammlungsleiter bestimmen den Personenkreis, die in die Sitzung eingeladen und beordnet werden sollen, geben die Anordnungen über die Benachrichtigung über die Ort und Zeit der Sitzung, als auch über die Richtung den Teilnehmern des Prozeßes der notwendigen Materialien.

Artikel 57. Die Forderungen des Verfassungsgerichtes
der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika

Die Forderungen des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika über die Überlassung der Texte der normativen und anderen Rechtsaktzen, Dokumenten und ihrer Kopien, Sachen, der Nachrichten und anderer Materielien; über die Bestätigung von Dokumenten und Texten der Normativakten; über die Kontrollendurchführung, Forschungen, Expertiese; über die Bestimmung der entsprechenden Umstände; über die Heranziehung der Spezialisten; über die Abgabe von Erläuterungen, Konsultationen und über die Darlegung der professionellen Meinungen über die verhandlenden Sachen sind obligatorisch für alle Organen, Organisationen und Personen, an denen sie gerichtet sind. Die Forderungen des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika sollen untersucht werden und die Antwor als Resultat ihrer Betrachtung soll ins Verfassungsgericht der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika gerichtet werden im Laufe des Monats seit dem Tag des Erhaltens dieser Forderungen,wenn andere Frist durch das Verfassungsgericht der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika nicht erwähnt ist.
Die Kosten, die mit der Erfüllung von den Staatsorganen und Organisationen der Forderungen des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika verbunden sind, tragen diese Organen und Organisationen. Die Kosten von anderen Organisationen und Personen werden aus den Mitteln des Staatsbudgets in Ordnung, die vom Präsidenten der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika bestimmt sind, erstattet werden.
Die Absage oder Abweichung von der Betrachtung oder Erfüllung, die Fristverletzung der Verhandlung oder Erfüllung, Nicherfüllung oder unpassende Erfüllung der Forderungen des Verfassung der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika, als auch absichtliche Einleitung es in den Irrtum ziehen dieVerantwortung, die durch die geltende Gesetzgebung der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika bestimmt wurde.

Artikel 58. Versendung der Materialien. Benachrichtigung über die Sitzung

Die Mitteilung über die Sitzung des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika, Kopien der Aufrufen und angekommenen Rezensionen auf sie, die Kopien der zu kontrollierenden Akten, und wenn es nötig ist, andere Dokumente werden den Richtern des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika und den Teilnehmern des Prozeßes nicht später als vor zehen Tagen vor dem Sitzungsbeginn gerichtet. Dabei werden die Rezensionen auf die Aufrufe in der angegebene Frist nur im Fall gerichtet, wenn sie nicht später als vor zwei Wochen vor dem Sitzungsbeginn angekommen sind. Die Anzeigen über die Sitzungen des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika werden in den für die Bürgern zugänglichen Stellen in ihrem Gebäude, als auch in den Massmedien untergebracht.

Artikel 59. Teilnehmer des Prozeßes

Die Teilnehmer des Prozeßes im Verfassungsgericht der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika sind die Seiten, ihre Vertreter, Zeugen, Experten, Übersetzer.

Artikel 60. Die Seiten und ihre Vertreter

Die Seiten in der Verfassungsprozeßordnung sind:
a) Antragssteller-Organe oder Personen, die ins Verfassungsgericht der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika den Appel gerichtet haben;
b) die Organe oder Amtspersonen, die die Akte herausgegeben oder unterzechnet hatten, derer Konstitutionalität unterliegt der Prüfung;
c) die Staatsorgane, deren Kompetenz abgestritten wird.
Als Amtsvertreter der Seiten können auftreten: der Leiter des Organs, der den Aufruf ins Verfassungsgericht der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika unterzechnet hatte; der Leiter des Organs, der die abgestrittene Akte herausgegeben hatte oder der im Streit über die Kompetenz teilnimmt; die Amtsperson, die die abgestrittene Akte unterzeichnet hatte. Die Vertreter der Seiten können auch Anwälte oder Personen, deren Befugnisse von den entsprechenden Dokumenten bestätigt wurden, sein. Jede der Seiten kann nicht mehr als drei Vertreter haben.
Die Seiten verfügen über das gleichen Verfahrensrecht. Die Seiten und ihre Vertreter sind berechtigt, die Materialien der Sache kennenzulernen, ihre Position in diesntlicher Angelegenheit darzulegen, die Fragen anderen Prozeßteilnehmern zu stellen, die Anträge, einschließlich die Ableitung der Richter zu erklären. Die Seite kann auf den Aufruf die schriftlichen Rezensionen, die der Eingliederung zu den Materialien der Sache unterliegen, die Rezensionen anderer Seite kennenzulernen.
Die Seiten oder ihre Vertreter sind verpflichtet, nach dem Aufruf des Verfassungsgerichtes der Pridnesrowskaja Moldawskaja Respublika zu kommen, die Erklärungen zu geben und auf die Fragen zu antworten. Das Fernbleiben der Seite oder ihrers Vertreters in die Sitzung des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika, behindert die Verhandlung der Sache nicht, mit Ausnahme von jenen Fällen,wenn die Seite um die Betrachtung der Sache mit ihrer Teilnahme ansucht und bestätigt den stichhaltigen Grund ihrer Abwesenheit.

Artikel 61. Die offenen Sitzungen

Die Sitzungen des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika werden offen gegangen, mit Ausnahme der Fällen, die durch dieses Verfassungsgesetz vorgesehen wurden. Die Anwesenden sind berechtigt, den Sitzungslauf von den belegten Plätzen zu fixieren.
Dabei werden Kino-, Foto-, Videoaufnahme, direkte Rundfunk-und Teletranslation aus der Sitzung mit der Genehmigung des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika zugelassen.
Der Vorsitzende des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika mit der Zustimmung des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika kann zwecks der Sicherheitsversorgung von Anwesenden in der Sitzung des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika anordnen, die Personalkontrolle durchzufüren, die in der Sitzung teilnehmen wünschen, einschließlich die Dokumentenkontrolle, die ihre Person bestätigen, als auch die Inspektion der mitgebrachten Sachen und persönliche Inspektion verfügen.
Die Anwesenden im Sitzungssal sollen sich triftig zum Verfassungsgericht der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika und in ihm angenommenen Prozeduren und Regeln verhalten, den Verordnungen des Vorsitzenden über die Befolgung der Ordnung der Sitzung verordnen. Die Aufrechterhaltung der Ordnung in der Sitzung des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika wird auf die vom Vorsitzenden bevollmächtigten Personen gesetzt, deren Forderungen für alle Anwesenden obligatorisch sind.
Die Person, die die Ordnung in der Sitzung verletzt hat oder den Verordnungen des Vorsitzenden nicht unterwirft, nach der Warnung kann aus dem Sitzungssaal beseitigt werden. Der Vorsitzende mit der Zustimmung des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika kann nach der Warnung das Publikum entfernen falls es die Ordnung verletzt hatte, die den Normalsitzungverlauf stört.
Das Verfassungsgericht der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika kann die Person, die die Ordnung in der Sitzung gestört hatte oder sich den gesetzlichen Verordnungen des Vorsitzenden nicht unterwirft, der Strafe in der Höhe bis fünfzig Minimalgrößen der Arbeitsentlohnung unterwerfen.

Artikel 62. Die geschlossenen Sitzungen

Das Verfassungsgericht der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika ernennt die geschlossenen Sitzung in den Fällen, wenn es nötig ist für die Erhaltung des vom Gesetz beschützendes Geheimnisses, der Versorgung der Sicherheit der Bürger, der Verteidigung der öffentlichen Moral.In der geschlossenen Sitzung sind die Richter des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika anwesend, die Seiten und ihre Vertreter. Die Möglichkeit der Anwesendheit anderer Teilnehmer des Prozeßes und der Mitarbeiter des Sekretariats des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika, die unmittelbar versorgen normalen Gang der Sitzung, wird von dem Vorsitzenden laut Vereinbarung mit den Richtern bestimmt. Die Sachen in den geschlossenen Sitzungen werden mit der Beachtung der allgemeinen Regeln der Verfassungsprozeßordnung verhandelt.

Artikel 63. Die Ableitung des Richters von der Teilnahme in der Verhandlung der Sachen

Der Richter des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika kann nicht an der Verhandlung der Sache teilnehmen und unterliegt der Ableitung in den Fällen, wenn:
a) der Richter früher infolge der amtlichen Lage nahm an der Annahme der Akte, der der Ggenstand der Verhandlung ist, teil;
b) die Objektivität des Richters in der Lösung der Sache kann unter Zweifel wegen seiner nahen oder ehelichen Verbindungen mit den Vertretern der Seiten gestellt werden;
c) der Richter sprach sich bezüglich der Konstitutionalität der abgesprochenen Akte öffentlich aus.
Der Richter des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika bei Vorhandensein von Umständen, die im ersten Teil des vorliegenden Artikels erwähnt sind, ist verpflichtet, die Ablehnung der eigenen Kandidatur bis zum Anfang der Verhandlung der Sache.
Aus den selben Gründen kann der Vorschlag über die Ableitung von den Seiten stammen. Die Ableitung des Richters des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika von der Teilnahme an der Sache wird durch den motivierten Beschluß des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika, der durch die Mehrheit der Anwesenden angenommen wurde nach dem Anhören des Richters, die Frage über dessen Ableitung entschieden werden soll.

Artikel 64. Die Ordnung der Sitzung

In der ernannten Zeit eröffnet der Vorsitzende, überzeugt verfügbar des Quorums,die Sitzung und teilt mit, welche Sache der Betrachtung unterliegt. Der Vorsitzend vergewissert sich, daß die Prozeßteilnehmer anwesend sind,kontrolliert die Befugnisse der Seitenvertreter. Im Falle des Fernsbleibens jemanden aus den Teilnehmern des Prozeßes oder der Abwesenheit beim Vertreter der Seite der richtig aufgemachten Vollmächte, stellt der Vorsitzende die Frage über die Möglichkeit der Verhandlung der Sache. Falls das Verfassungsgericht der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika anerkennt die Verhandlung der Sache als unmöglich, wird sie verschoben. Der Vorsitzende erklärt den Seiten und ihren Vertretern ihre Rechte und Pflichten, und den anderen Teilnehmern des Prozeßes – ihre Pflichten und die Verantwortung.

Artikel 65. Der Versammlungsleiter der Sitzung

Der Versammlungsleiter in der Sitzung des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika leitet die Sitzung, nimmt die notwendigen Maßnahmen zur Versorgung der bestimmten Ordnung der Gerichtsverhandlung, seiner Fülle und Gründlichkeit, der Fixierung ihrer Gangs und Ergebnisse; entfernt aus der Gerichtsverhandlung alles, was keine Beziehung zur verhandlenden Sache hat; gibt das Wort den Richtern und den Prozeßteilnehmern; unterbricht das Auftreten der Prozeßteilnehmer, wenn sie die Fragen erwähnen, die nichts mit der Gerichtsverhandlung haben, entzieht ihre Wörter beim eigenmächtigen Verstoß von ihnen der Reihenfolge der Auftreten, die zweimalige Nichterfüllung der Forderungen des Versammlungleiters,die Nutzung der groben oder beleidigenden Ausdrücke, die Verkündigung der nach dem Gesetz verfolgten Behauptungen und Aufrufen.
Die Einwände von jemanden aus den Prozeßteilnehmern gegen die Anordnungen und Wirkungen des Versammlungsleiters wird ins Protokoll der Sitzung hineingetragen. Die Anordnung und Wirkungen des Versammlungsleiters können nach dem Vorschlag der Seite oder von jeden der Richter durch das Verfassungsgericht der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika in der selben Sitzung revidiert werden.

Artikel 66. Das Protokollieren

In der Sitzung des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika wird das Protokoll geführt, die Forderungen zu dem durch das Reglament des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika aufgestellt werden. Für die Versorgung der Fülle und Genauigkeit des Protokolls kann das Stenogramm der Sitzung geführt werden. Das Protokoll und das Stenogramm der Sitzung wird vom Vorsitzenden und dem Richter-Sekretär des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika unterzeichnet werden. Die Seiten sind berechtigt, das Protokoll und das Stenogramm der Sitzung des Verfassungsgericht der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika kennenzulernen und ihre Bemerkungen zu bringen. Die anderen Prozeßteilnehmer können das Protokoll und das Stenogramm mit Genehmigung des Verfassungsgerichtes der Pridnetrowskaja Moldawskaja Respublika kennenlernen.
Die Bemerkungen auf das Protokoll oder Stenogramm der Sitzung werden zusammen von dem Versammlungsleiter und Richter-Referenten betrachtet mit der Teilnahme, falls es nötig ist, der Personen, die Bemerkungen gerichtet haben. Die Bemerkungen auf das Protokoll und Stenogramm der Sitzung, und auch den Beschluß über die Bescheinigung ihrer Richtigkeit oder über ihre Abweichung schließen sich entsprechend zu dem Protokoll und Stenogramm an.

Artikel 67. Die Ordnung der Fragenforschung

Die Forschung der im Wesentlichen betrachteten in der Sitzung des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika Sache fängt mit der Mitteilung des Richters-Referenten von den Anlässen und Gründen zu ihrer Betrachtung, dem Kern der Frage, dem Inhalt der existierenden Materialien und Maßnahmen,die bei der Vorbereitung der Sache zur Betrachtung unternommen sind. Dem Richter-Referrenten können von den anderen Richtern des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika die Fragen gestellt werden.
Nach dem Abschluß des Auftretens des Richters-Referenten hört das Verfassungsgericht der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika die Vorschläge der Seiten an und beschließt über die Ordnung der Forschung der Fragen der Sache.
Die nach dem Beschluß des Verfassungsgericht der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika bestimmte Ordnung kann nur durch selbs Verfassungsgericht der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika geändert werden.
Die erklärten im Laufe der Verhandlung der Sache Vorschläge der Richter des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika in der Ordnung der Fragenuntersuchung werden durch das Verfassungsgericht der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika unverzüglich betrachtet.

Artikel 68. Das Aufschieben der Sitzung

Die Betrachtung der Sache kann abgeschoben werden falls das Verfassungsgericht der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika die Frage als ungenügend vorbereitet hält, die das zusätzliche Studium braucht, das es unmöglich ist, in der selben Sitzung infolge des Fernbleibens der Seite, des Zeuges oder des Experten zu erzeugen, derer Erscheinen als Pflicht anerkannt war, als auch Nichtzuweisung von nötigen Mterialien. In diesem Fall ernennt das Verfassungsgericht der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika das Datum, für das die Sitzung verlegt wird. Die Sitzung über die Sache, derer Verhandlung verschoben worden war, fängt zuerst oder nach an, auf dem sie verschoben war.

Artikel 69. Die Erklärungen der Seiten

Entsprechen der Ordnung, die durch das Verfassungsgericht der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika bestimmt wirden war, schlägt der Versammlungsleiter den Seiten vor, die Erklärungen dem Wesen nach der betrachtenden Frage zu geben und die rechtlichen Argmente für die Begründung ihrer Position anzuführen. Im Falle, wenn die Position der Sache von ihren einigen Vertretern gehalten wird, die Reihenfolge und Umfang ihren Auftreten wird durch diese Seite bestimmt.
Die Seiten und ihre Vertreter sind nicht berechtigt,ihre Auftreten im Verfassungsgericht der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika für die politischen Erklärungen und Deklarationen auszunutzen und sollen nicht die beleidigenden Äußerungen in die Adresse der Staatsorganen, öffentlichen Vereinigungen, den Prozeßteilnehmer, Amtspersonen oder Bürger zulassen.
Die Erklärungen der Seiten wird durch das Verfassungsgericht der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika im vollen Umfang angehört. Nach der Erklärung der Seite kann sie von den Richtern des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika und anderer Seite und mit Genehmigung des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika auch von den Experten befragt werden.

Artikel 70. Die Schlußfolgerung des Experten

Auf die Sitzung des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika kann als Expert eine Person herbeigerufen werden, die über die speziellen Kenntnisse in den Fragen verfügt, zutrefend der betrachteten Sache. Die Fragen, in denen der Expert seine Schlußfolgerungen geben soll, bestimmt der Richter-Referent oder das Verfassungsgericht der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika. Der Expert wird vor dem Auftreten über die Verantwortung für die Abgabe bewußt falsche Schlußfolgerungen gewarnt. Mit der Genehmigung des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika ist der Expert berechtigt, die Materialien der Sache kennenzulernen, die Fragen den Seiten und Zeugen zu stellen, als auch ersuchen um die Überlassung ihm der zusätzlichen Materialien der Sache.
Nach der Darlegung seiner Schlußfolgerung soll der Expert auf die zusätzlichen Fragen der Richter des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Respublika und der Seiten antworten.

Artikel 71. Die Aussagen der Zeugen

Bei Notwendigkeit der Forschung der tatsächlichen Umstände, deren Feststellung auf die Führung des Verfassungsgericht der Pridnestrowskaja Moldawkaja Respublika bezogen ist, können auf die Sitzung als die Zeugen die Personen herbeigerufen werden, die über die Nachrichten oder die Materialien für solche Umstände verfügen.
Der Zeuge wird vor dem Anhören seiner Aussagen über die Verantwortung für die Abgabe bewußt falschen Aussagen und für die Absage die Aussagen zu geben gewarnt.
Der Zeuge ist verpflichtet,dem Verfassungsgericht der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika die Umstände mitzuteilen, die für das Wesen für die betrachtete Sache zutreffen,mitzuteilen, die ihm persönlich bekannt sind und auf die zusätzlichen Fragen der Richter des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika und der Seiten zu antworten. Falls es notwendig ist, darf er die schriftlichen Notizen, als auch die Dokumenten und andere Materialien benutzen.

Artikel 72. Die Forschung der Dokumenten

In der Sitzung des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika auf der Initiative der Richter oder dem Antrag der Seiten können die Dokumente veröffentlicht werden. Es unterliegen der Veröffentlichung die Dokumente nicht, deren Authentizität den Zweifel herbeiführt. Die Dokumente, die durch das Verfassungsgericht der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika untersucht sind, unterliegen, nach dem Beschluß des Verfassungsgericht der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika der Eingliederung zu den Materialien der Sache im Original oder in den versicherten Kopien.

Artikel 73. Das abschließende Auftreten der Seiten

Nach Abschluß der gerichtlichen Forschung werden die abschließenden Auftreten der Seiten angehört. Das Verfassungsgericht der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika kann den Seiten auf ihre Bitte die Zeit für die Vorbereitung den abschliessenden Auftreten gewähren. Die Seiten in ihren abschliessenden Auftreten sind nicht berechtigt, auf die Dokumente und die Umstände zu verweisen, die nicht vom Verfassungsgericht der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika untersucht worden waren.

Artikel 74. Die Erneuerung der Betrachtung der Frage

Wenn nach den abschliessenden Auftreten der Seiten anerkennt das Verfassungsgericht der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika als notwendig, die zusätzlichen Umstände, die die wesentliche Bedeutung für die Lösung der Sache haben, aufzuklären, oder die neuen Beweise zu untersuchen, beschließt es über die Erneuerung der Betrachtung der Sache. Nach Abschluß der zusätzlichen Forschung sind die Seiten auf die nochmaligen abschliessenden Auftreten aber in Zusammenhang mitden neuen Umständen und die Beweise berechtigt.

Artikel 75. Einstellung eines Sachenverfahrens

Das Verfassungsgericht der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika stellt ein Sachenverfahren in den Fällen ein, wenn im Laufe der Sitzung die Gründe zur Absage in der Annahme des Aufrufs zur Betrachtung gezeigt sein werden oder wird eingerichtet sein, daß die Frage, die vom Gesetz gelöst wird,anderer rechtlichen Akte, dem Vertrag zwischen den Organen der Staatsgewalt oder dem Internationalvertrag der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika, deren Konstitutionalität es vorgeschlagen ist, zu prüfen, hat die Erlaubnis in die Verfassung der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika odernach ihrem Charakter nicht bekommen und der Bedeutung auf die Zahl nicht konstitutionell bezogen wird.

Artikel 76. Abschluß des Sachenzuhörens

Nach der Anerkennung durch da Verfassungsgericht der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika die Forschung der Fragen beendet,erklärt der Versammlungsleiter den Abschluß desZuhörens der Sache.

Artikel 77. Beratung von Richtern über die Annahme des Gesamtbeschlußes

Den Gesamtbeschluß über die betrachtende Sache wird durch das Verfassungsgericht der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika in der geschlossenen Beratung angenommen.
In der Beratung nehmen nur die Richter des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika teil,die diese Sache verhandeln. Im Zimmer für Beratungen dürfen nur die Mitarbeiter des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika anwesend sein, die das Protokollieren und Normalgang der Beratung versorgen.
Während der Beratung sind die Richter des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika frei berechtigt, ihre Position in der besprochenen Frage darzulegen, andere Richter zu bitten, ihre Positionen zu präzisieren. Die Zahl und die Dauer der Auftreten in der Beratung können nicht beschränkt werden.
Im Protokol der Beratung werden in obligatorischen Ordnung die Fragen fixiert, die auf Abstimmung gestellt sind, und die Ergebnisse der Abstimmung werden auch fixiert. Das Protokoll wird von allen anwesenden Richtern unterzeichnet und unterliegt keiner Verbreitung.
Die Richter und andere Personen,die in der geschlossenen Beratung anwesend waren, sind nicht berechtigt, den Inhalt der Diskussion und die Ergebnisse der Abstimmung auszuplaudern.