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Rechtsbasis / VERFASSUNGSGESETZ

KAPITEL 9. DIE BESCHLÜSSE DES VERFASSUNGSGERICHTES
DER PRIDNESTROWSKAJA MOLDAWSKAJA RESPUBLIKA


Artikel 78. Die Beschlußarten

Das Verfassungsgericht der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika fasst die Beschlüsse,macht Schlußfolgerungen und stellt Bestimmungen. Falls der Lösung der Sache im Wsenetlichen des Aufrufes wird die Verordnung akzeptiert oder eine Schlußfolgerung gegeben.
Falls die Sache nicht entschieden ist, wird im Wesentlichen eine Bestimmung gestellt, die mit der einzelnen Akte ausgestaltet und ins Protokol hineingetragen.
Der Gesamtbeschluß des Verfassungsgesetzes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika im Wesentlichen jeder der Fragen, die in den Punkten a), c) und d) des Artikel 9, Teil 1 dieses Verfassungsgesetzes aufgezählt sind, heißt die Verordnung. Die Verordnungen werden im Namen der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika verkündet. Der Gesamtbeschluß des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika im Wesentlichen jeder der Fragen, die im Punkt b) des Artikels 9 dieses Verefassungsgerichtes, heißt Schluß. Alle andere Beschlüsse des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika, die im Laufe der Verwirklichung der Verfassungsprozeßordnung, heißen Bestimmungen.
In den Sitzungen des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika werden auch die Beschlüsse in den Fragen der Organisation seiner Tätigkeit angenommen.

Artikel 79. Die Beschlußannahme

Der Beschluß des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika wird mit der geöffneten Abstimmung mittels Namensumfrage der Richter angenommen. Der Versammlungsleiter stimmt in allen Fällen zuletzt ab. Der Beschluß des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika wird angenommen unter Bedingung, daß für ihn die Mehrheit von der eingerichteten Zahl der Richter abgestimmt hat, wenn anderes vom diesem Verfassungsgesetz nicht vorgesehen ist. Falls bei der Annahme des Schiedsspruches in der Sache über die Kontrolle der Konstitutionalität der Verfassungsrechtsakte, des Vertrages zwischen Organen der Staatsgewalt, des Internationalvertrages der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika die Stimmen in gleiche Teile aufgeteilt wurden, wird er Beschluß zugunsten der Konstitutionalität der abgestrittenen Akte angenommen.
Der Beschluß über die Erläuterung der Verfassung und der Verfassungsmäßigkeit der Gesetze der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika wird von der Mehrheit nicht weniger als zwei Drittel von der eingerichteten Zahl der Richter angenommen. Der Richter des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika ist nicht berechtigt, sich bei der Abstimmung zu enthalten oder sich von der Abstimmung auszuweichen.

Artikel 80. Die Forderungen, die zu den Beschlüssen vorgelegt sind

Die Beschlüsse des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika sollen auf den Materialien gegründet werden, die das Verfassungsgericht der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika untersucht hatte. Das Verfassungsgericht der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respuiblika beschließt in dienstlicher Angelegenheit, bewertend als den buchstäblichen Sinn der betrachtende Akte, auch den Sinn, der ihm von offizieller und anderen Erläuterungen oder gebildeten Rechtsanwendungspraxis gegeben wird, ausgehend auch von seiner Stelle im System der Rechtsakten.
Das Verfassungsgericht der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika fasst die Verordnungen und gibt die Schlußfolgerungen nur im Fach, der im im Aufruf erwähnt ist, und nur in jenem Teil der Akte oder des Kompetenzbereiches des Organs, dererVerfassungsmäßigkeit dem Zweifel im Aufruf untergezogen. Das Verfassungsgericht der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika ist bei der Annahme des Beschlußes von den Gründen und die Argumente, die im Aufruf dargelegt sind, nicht verbunden.
Die Verordnungen und die Schlußfolgerungen des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika werden schriftlich vom Richter-Referenten oder anderem Richtert, der vom Versammlungsleiter in der Sitzung ernannt wurde,in der Form von einzelnen Dokumenten mit obligatorischen Hinweis der Motive ihrer Annahme dargelegt. Die Bestimmungen des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika werden in der Sitzung veröffentlicht und ins Protokoll eingetragen, wenn anderes durch dieses Verfassungsgesetz oder der Entscheidung des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika nicht eingerichtet ist.

Artikel 81. Die Darlegung des Beschlußes

Im Beschluß des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika, der in Form eines einzelnen Dokumenten dargelegt wird, je nach dem Charakter der verhandlenden Frage, werden die nüchsten Nachrichten enthalten:
a) die Benennung des Beschlusses, Datum und Ort seiner Annahme;
b) der persönliche Bestandteil des Verfassungsgerichtes, der diesen Beschluß angenommen hatte;
c) die notwendigen Daten über die Sachen;
d) die Formulierung der betrachtenden Frage, die Anlässe und die Gründe zu seiner Betrachtung;
e) die Verfassungsnormen der der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika und dieses Verfassungsgesetzes, laut denen das Verfassungsgericht der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika berechtigt ist, die vorliegende Frage zu betrachten;
f) die Forderungen, die im Aufruf enthalten sind;
g) tatsächliche und andere Umstände, die vom Verfassungsgericht der Pridnestrowskaja Moldwskaja Respublika eingerichtet sind;
h) die Normen der Verfassung der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika und dieses Verfassungsgesetzes, mit denen sich das Verfassungsgericht der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika bei der Entscheidung richtet;
i) die Argumente zugunsten des durch das Verfassungsgericht der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika angenommenen Beschlußes und falls notwendig auch die Argumente, die die Behauptungen der Seiten widerrufen;
j) die Formulierung des Beschlußes;
k) der Hinweis auf die Endgültigkeit und die Notwendigkeit des Beschlußés;
l) die Ordnung des Inkrafttretens des Beschlußes, als auch die Ordnung, Fristen und Besonderheiten seiner Erfüllung als auch die Veröffentlichungen.
Der Gesamtbeschluß des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika wird von allen Richtern unterzeichnet, die in der Abstimmung teilgenommen hatten.

Artikel 82. Die besondere Meinung der Richter

Der Richter des Verfassungsgerichtes, der mit dem Beschluß des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika nicht einverstanden ist, ist berechtigt, seine besondere Meinung schriftlich darzulegen. Die besondere Meinungdes Richters schließt sich den Materialien des Sache an und unterliegt der Veröffentlichung zusammen mit dem Beschluß des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika. Der Richter des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika, der für die angenommene Verordnung oder Schlußfolgerung im Wesentlichen der durch das Verfassungsgericht der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika betrachtende Frage abgestimmt hatte aber blieb in der Minderheit bei der Abstimmung in irgendwelcher anderer Frage oder in der Motivierung des angenommenen Beschlußes, ist berechtigt, seine besondere Meinung über die Uneinigkeit mit der Mehrheitd der Richter schriftlich darzulegen. In solchem Fall schließt sich die schriftliche Uneinigkeit des Richters auch den Materialien der Sache an und unterliegt der Veröffentlichung in der „Sammlung der Akten der Gesetzgebung der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika“ und im „Informationsblatt des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika“.

Artikel 83. Die Verkündigung des Beschlußes

Der Beschluß des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika wird im volen Umfang in der offenen Sitzung des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika sofort nach seiner Unterzeichnung verkündigt.
Die Verordnungen und Schlußfolgerungen des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika nicht später als in den zweiwöchigen Termin werden seit dem Tag ihrer Unterzeichnung gerichtet:
a) den Richtern des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika;
b) dem Präsidenten der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika;
c) dem Obersten Sowjet der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika;
d) dem Obersten Gerichtshof der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika;
e) dem Schiedsgericht der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika;
f) dem Staatsanwalt der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika;
g) dem Bevollmächtigten für Menschenrechte der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika;
j) dem Justizminister der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika.
Die Beschlüsse des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika können auch in andere Staatsoragenen und Organisationen, öffentlichen Vereinigungen, Amtspersonen und den Bürgern gerichtet werden.

Artikel 84. Die Veröffentlichung des Beschlußes

Die Verordnungen und Schlußfolgerungen des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldwskaja Respublika unterliegen der unverweilten Veröffentlichung in der “Sammlung der Akten der Gesetzgebung der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika“, die als eine Offizialauflage der Organen der Staatsgewalt der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika ist. Die Beschlüsse des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika werden auch im“ Informationsblatt des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika“ und , wenn es nötig ist, auch in anderen Ausgaben veröffentlicht.

Artikel 85. Rechtskraft des Beschlußes

Der Beschluß des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika ist endgültig, der Beschwerde unterliegt nicht und tritt i Kraft nach seiner Verkündigung.
Der Beschluß des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika handelt unmittelbar und fordert die Bestätigung von anderen Organen und Amtspersonen nicht. Die Rechtskraft der Verordnung des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika über die Anerkennung der Akte als verfassungswidrig kann nicht durch nochmalige Annahme derselben Akte überwunden werden.
Die Akten und ihre einzelne Behauptungen, die als verfassungswidrig anerkannt wurden, verlieren die Kraft; anerkannt als verfassungswidrig der Pridnestrowskaja Moldaweskaja Respublika unterliegen der Erfüllung nicht und sollen in der bestimmten durch das Gesetz Ordnung noch einmal verhandelt werden. Falls die Anerkennung der Rechtsakte als verfassungswidrig eine Lücke im Rechtsregulierung geschaffen hat,wird dann die Verfassung der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika unmittelbar verwendet.

Artikel 86. Die Erfüllungsfristen des Beschlußes

Der Beschluß des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika unterliegt der Erfüllung sofort nach der Veröffentlichung oder der Übergabe seines Offizielltextes, wenn andere Fristen speziell in ihm nicht vorbehalten sind.

Artikel 87. Die Folgen der Nichterfüllung des Beschlußes

Die Nichterfüllung, die unpassende Erfüllung oder das Hindern der Erfüllung des Beschlußes des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika ziehen die Verantwortung, die durch die geltende Gesetzgebung der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika eingerichtet ist.

Artikel 88. Die Korrektur der Unexaktheiten im Beschluß

Das Verfassungsgericht der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika nach der Verkündigung des Beschlußes darf die in ihm zugelassenen Unexaktheiten in den Benennungen, Bezeichnungen, Schreibfehler und die offenbaren Redaktions-und Technikfehler korrigieren, worüber die entsprechende Bestimmung erträgt.

Artikel 89. Die Erklärung des Beschlußes

Der Beschluß des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika kann ofiziell nur durch selbst Verfassungsgericht der Pridnestrowskaja Moldsawskaja Respublika in der Sitzung nach Ansuchen der Organe oder Personen erklärt werden, die berechtigt sind, sich ins Verfassungsgericht der Pridnestrowskaja Moldaskaja Respublika, andrer Organen und Personen anwenden, die es gerichtet ist.
Die Frage über die Erkäarung des Beschlußes des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika wird in der Sitzung mit der Teilnahme des ansuchendes Organs oder der Person verhandelt. Auf die Sitzung werden die Organe und Personen eingeladen, die als Seiten in der Verhandlung der Sache aufgetreten hatten. Über die Erklärung des Beschlußes des Verfassungsgerichtes der Pridnestrowskaja Moldawskaja Respublika wird eine Bestimmung ertragen, die in der Form des einzelnen Dokumenten dargelegt ist und unterliegt der Veröffentlichung in jenen Ausgaben, wo dieser Beschluß veröffentlicht worden war.