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Gegründet 2006

DER MODERNE KONSTITUTIONALISMUS
СОВРЕМЕННЫЙ КОНСТИТУЦИОНАЛИЗМ
MODERN CONSTITUTIONALISM

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INHALT

           Dzibova S.G., Dozent des Instituts der Theorie und der Geschichte des Staates und des Rechtes der staatlichen Universität Adygeja, Kandidat der Rechtswissenschaften (Russische Föderation) Russlands


DIE SOUVERÄNITÄT WIE DAS WICHTIGSTE VERFASSUNGSRECHTLICHE

PRINZIP DER STAATLICHKEIT (AM BEISPIEL VON DEN TEILNEHMERSTAATEN

DER GEMEINSCHAFT DER UNABHÄNGIGEN STAATEN)

           Zur gegenwärtigen historischen Periode verläuft der schwere Prozess der Formierung des neuen Rechtssystemes der Länder GuS in den neuen Bedingungen ihrer unabhängigen Entwicklung. Und es findet auf dem Hintergrund der Transformation des sowjetischen Rechtssystemes und der Bildung der neuen Integrationsprozesse auf dem Gebiet des Rechtes statt.
           Vor den nationalen Rechtswissenschaften der Teilnehmerstaaten der Gemeinschaft steht die Aufgabe der Forschung der Integrationsprozesse im Rahmen GuS, der Praxis des staatlichen Aufbaus und der Tendenzen der Entwicklung der Verfassungsgesetzgebung dieser Staaten. Im Rahmen unserer Forschung haben wir entschieden, auf die Analyse der Verfassungsfeststellung in den Ländern GuS solchen wichtigsten Prinzips der Staatlichkeit, wie die Souveränität einzustellen. Trotz der jahrhundertealten Entwicklung von den Juristen der Kategorie "die Souveränität", setzt die Theorie der Souveränität fort, sich des Verständnisses und der Konkretisierung zu bedürfen. Es ist damit verbunden, dass jede Epoche vor den Saatsrechtlern die neuen Fragen stellt, von der Antwort worauf das Schicksal des Staates, seine Existenz manchmal abhängt.
           Alle Länder GuS, sich auf das untrennbare Selbstbestimmungsrecht stützend, rufen sich als souveräne Staaten aus. So lautet Art. 1 der Verfassung Russischer Föderation: "Russische Föderation ist dee demokratische, föderative Rechtsstaat mit der republikanischen Regierungsform", und Art. 4 lautet: "Die Souveränität Russischer Föderation gilt für ihr ganzes Gebiet". Der Artikel 1 der Verfassung der Republik Moldowa ruft aus, daß "die Republik Moldowa ein souveräner und unabhängiger, einheitlicher und unteilbarer Staat ist". Die Verfassung der Republik Kyrgisien festigt: "Die Souveränität der Republik Kyrgisien ist nicht beschränkt und gilt für ihr ganzes Gebiet. Die Verteidigung der Souveränität und der Unabhängigkeit wird dem Präsidenten der Republik und den Streitkräften des Staates auferlegt". Die Verfassung Turkmenistans gewährleistet die Machtvollkommenheit und die Vollständigkeit der Staatsmacht auf seinem Gebiet. "Die staatliche Souveränität und das Gebiet Turkmenistans sind einheitlich und unteilbar" die (Art. 1). Dem Staat wird die Verteidigung der Unabhängigkeit und der Territorialganzheit des Landes, der Schutz der Verfassungsordnung, die Versorgung der Gesetzmäßigkeit und der Rechtsordnung auferlegt [1].
           Die staatliche Souveränität bekommt den Ausdruck sowohl im Bereich der innenpolitischen, als auch der außenpolitischen Beziehungen. Die Verfassungen der Länder GuS weist den Republiken den Status des vollberechtigten Subjektes der internationalen Beziehungen. Die Außenpolitik der Länder GuS geht von den Prinzipien der souveränen Gleichheit der Staaten, der Nichtanwendung der Macht oder der Gewaltandrohung, der Unzerstörbarkeit der Grenzen, der friedlichen Regelung der Streite, der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten und anderen allgemeinanerkannten Prinzipien und Normen des internationalen Rechtes aus.
           Jede Republik darf die Bündnisse schließen, die Gemeinschaft und andere internationalen Bildungen eingehen, und auch sie, sich nach den höchsten Interessen des Staates, des Volkes, seines Wohlstandes und der Sicherheit richtend, frei verlassen.
           In den Verfassungen der Länder GuS wird die Form ihres staatlichen Aufbaus gefestigt. Die Mehrheit der Länder GuS ist Unitarstaaten mit den unabhängigen Territorien (Aserbaidschan, Georgien, Tadschikistan, Usbekistan, Ukraine), oder ohne diese (Armenien, Kasachstan, Kirgisien, Moldova, Turkmenistan). So, laut der Verfassung der Aserbaidshanischen Republik "bildet das Volk Aserbaidschans den unabhängigen weltlichen demokratischen Unitarstaat, dessen souveräne Macht betrefflich der inneren Fragen nur vom Recht beschränkt ist, und hinsichtlich der äußeren – nur von den Regelungen, die aus den Verträgen und den Abkommen folgen, womit sich das Volk Aserbaidschans frei einverstanden erklärt hat. Die Souveränität der Aserbaidshanischen Republik ist unteilbar und gilt für ihr alles Gebiet" (Art. 72). Die Verfassung bestimmt den Status der Nachitschewanischen autonomen Republik im Bestand Aserbaidschans wie sein untrennbarer Bestandteil (Art. 79). Die Verfassung Kasachstans erklärt die Republik als ein demokratischer, weltlicher und unitärer Staat. Kirgisien ruft sich als die souveräne unitär-demokratische Republik, die auf der Basis des rechtlichen weltlichen Staates aufgebaut ist der, aus (Art. 1) [2].
           Nur Russland erhält die föderative Form des staatlichen Aufbaus. Der Föderalismus wie das Prinzip des politischen Territorialaufbaus, die Form der Territorialdemokratie, der Selbsbestimmung und der Selbstverwaltung der Völker im Bestand Russlands ist die unveränderliche Grundlage seiner Verfassungsordnung. Russland ist ein einheitlicher, aber nach seiner inneren Struktur komplizierter Staat.
           Ein wichtiger Zug des neuen russischen Föderalismus ist die Anerkennung der Gleichberechtigung der Subjekte der Föderation, was von der Gleichberechtigung der Völker, die auf dem Territorium Russlands historisch vereinigt sind, bedingt ist.
           Die Aufgabe des föderativen Aufbaus Russlands besteht in der Erhaltung der staatlichen Ganzheit, der Einigkeit des Systems der Staatsmacht, der rationalen Abgrenzung der Gegenstände der Verwaltung und der Befugnisse zwischen den Organen der Staatsmacht der Föderation und ihrer Subjekte.
           Es ist nötig, zu bezeichnen, dass als die überwiegende Form der nationalen Selbsbestimmung in den Ländern GuS wie früher die territoriale Autonomie ist, obwohl sehr wesentliche Veränderungen in den Wechselbeziehungen des Zentrums und der unabhängigen Formationen stattfinden. So erkennt die Republik Aserbaidschan den unerschütterlichen Status des autonomen Gebietes Nagorny Karabach und der Nachitschewanischen Autonomen Republik wie früher an, obwohl Nagorny Karabach die Frage über die Anerkennung der staatlichen Unabhängigkeit mehrfach stellte. Laut der Verfassung der Republik Tadschikistan wird das Autonome Gebiet Gorny-Badachschan im Bestand der Republik nicht für die Form der territorialen Autonomie, sondern für die administrativterritoriale Einheit gehalten (T. 2 Art. 7). Ukraine hat den Status der Krim als der autonomen Republik anerkannt. Der Status der Republik Krim wird durch die Verfassung Ukraine (T. 7) und die Verfassung der Republik Krim bestimmt. Ukraine erörtert die autonome Krimrepublik als ihr Bestandteil und gewährt ihr das Recht, die Fragen, die auf ihren Kompetenzbereich bezogen sind, selbständig zu entscheiden. Seinerseits ruft sich die Republik Krim als souveräner Staat im Bestand Ukraine aus. In ihre Verfassung ist hingewiesen: "Der Träger der Souveränität und die einzige Quelle der Staatsmacht ist das Volk, das die Bürger Republik Krim aller Nationalitäten bilden" (Art. 2). Die Verfassung der Republik Krim sieht den vertraglichen Charakter der Verbindungen mit Ukraine vor. Es wird die Norme darüber festgestellt, dass "die Republik Krim aufgrund des Vertrages und der Abkommen zum Staat Ukraine gehört und damit ihre Beziehungen bestimmt" (Art. 9). Republik Krim, wie ist in ihrer Verfassung fixiert ist, geht die Beziehungen mit anderen Staaten und Organisationen selbständig ein, verwirklicht damit aufgrund der Verträge und der Abkommen die beiderseitig vorteilhafte Zusammenarbeit in der Ökonomik, Kultur, Gesundheitsfürsorge, Bildung, Wissenschaft und anderen Bereichen; baut ihre Wechselbeziehungen damit auf der Basis der Gleichheit, Achtung der Souveränität, der Territorialganzheit, Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten, Streiterledigung durch die außerordentlich friedlichen Mitteln, gewissenhafter Ausführung der gegenseitigen Verpflichtungen (Art. 10). Es ist natürlich, dass Ukraine die volle Unabhängigkeit der Republik Krim nicht anerkennt[3].
           Usbekistan hat den souveränen Charakter der Staatsmacht der zu seinem Bestand gehörenden Republik Karakalpakstan anerkannt. "Die Souveränität der Republik Karakalpakstan wird von der Republik Usbekistan beschützt" (Art. 70 der Verfassung der Republik Usbekistan). Der Republik Karakalpakstan ist das Recht des Ausganges aus dem Bestand Usbekistans aufgrund des allgemeinen Referendums des Volkes Karakalpakstans zugewiesen (Art. 74). Doch unterliegt es der Bestätigung seitens des obersten Staatsmachtorgans der Republik Usbekistan Olii Mazhlis (Punkt 5 Art. 77 der Verfassung der Republik Usbekistan) [4]. Es wird vorgesehen, dass die Beziehungen der Republik Usbekistan und Karakalpakstan durch die Verträge und die Abkommen dazwischen im Rahmen der Verfassung geregelt werden.
           Nach dem Status der souveränen Republik im Bestand Moldowa strebt die juristisch nicht anerkannte, aber tatsächlich existierende Republik Gagauzien. Die selbstausgerufene Pridnestrovskaia Moldavskaia Respublika fordert nicht nur der Anerkennung de jara, sondern auch der Feststellung der konföderativen Beziehungen mit Republik Moldowa. Moldowa ist gegen die Überlassung des politischen Status Gagauzien und Transnistrien und fordert, damit die Probleme der östlichen Regionen der Republik im Rahmen des Gesetzes der Gebietsselbstverwaltung entschieden wurden. Diese Fragen haben die Reflexion in der Verfassung Moldowa bekommen (Art. 111) [5].
           Praktisch durch alle Verfassungen der Länder GuS wird die Idee der nationalen Staatlichkeit geleitet. So, bestätigt die Verfassung der Republik Kasachstan die Anhänglichkeit «der Idee der nationalen Staatlichkeit», geht «von der Unerschütterlichkeit der kasachischen Staatlichkeit aus » (die Präambel), erörtert Kasachstan «wie die Form der Staatlichkeit der selbstbestimmten kasachischen Nation» (Punkt 1 "Die Grundlagen der Verfassungsordnung"). Gleichzeitig mit der Anerkennung der Priorität der so genannten "gründlichen" Nation wird bestätigt, dass Kasachstan "die gleichen Rechte allen seinen Bürger gewährleistet". Die Verfassung der Republik Usbekistan stützt sich auf die historische Erfahrung der Entwicklung der usbekischen Staatlichkeit [6].
           Betonend die Priorität der gründlichen Nation, verwendet die Mehrheit der Länder GuS in den Deklarationen über die staatliche Souveränität und die Verfassung die breite Behandlung des Begriffes "das Volk", es mit der Bevölkerung der Republik gleichsetzend. So behandelt die Verfassung (das Grundgesetz) der Aserbaidshanischen Republik in Art. 1 das Volk Aserbaidschans wie "alle Bürger der Aserbaidshanischen Republik, die innerhalb und außerhalb der Grenzen des Gebietes der aserbaidshanischen Republik wohnen, erörtert wie untergeben dem Aserbaidshanischen Staat und seinen Gesetzen". Die Präambel der Verfassung der Republik Kirgisien lautet, dass "das Volk Kirgisiens, sich strebend nach der nationalen Wiedergeburt der Kirgisen, die Verteidigung und die Entwicklung der Interessen der Vertreter aller Nationalitäten, die zusammen mit den Kirgisen das Volk Kirgisiens bilden", ausrufend die Anhänglichkeit "den Sittenwerten der nationalen Traditionen", nimmt seine Verfassung an. Die sehr deutliche Abfassung gibt die Verfassung der Republik Tadschikistan: "Das Volk Tadschikistans bilden die Bürger der Republik Tadschikistan unabhängig von ihrer Nationalität" (Art. 6) [7].
           Das Volk in den Ländern GuS tritt als der Träger der Souveränität und die einzige Quelle der Macht auf. So ruft die Verfassung Russischer Föderation aus, dass "Träger der Souveränität und die einzige Quelle der Macht in Russischer Föderation ihr multinationales Volk ist". Der Staat hält für eine seiner grundlegenden Aufgaben den Schutz der nationalen Werte und der Interessen, die Festigung der Souveränität des Volkes.
           Die Länder GuS zwecks der Erhaltung und der Entwicklung der ethnischen, kulturellen, sprachlichen und religiösen Eigenart der ihr Gebiet besiedelnden nationalen Minderheiten und gebildeten einzigartigen ethnokulturellen Regionen übernehmen die bestimmten Verpflichtungen auf dem Bereich der Verteidigung der Rechte und der nationalen Minderheiten, die aus den völkerrechtlichen Akten folgen. Jeder Staat der Gemeinschaft gewährleistet allen Nationalitäten, die auf das Gebiet der Republik wohnen, das Recht auf die freie nationalkulturelle Entwicklung.
           Die Verfassungen der Länder GuS gewährleisten und erkennen die nationale Identität, die Nachfolge der Kultur an, fördern die Entwicklung des nationalen Selbstbewußtseins und des Selbstausdrucks. Es wird das Recht gefestigt, die Nationalität frei zu bestimmen, die eigene Sprache zu benutzen, das Verbot der Beleidigung der nationalen Würde. Es wird die gerade oder indirekte Beschränkung der Rechte, die Festsetzung der geraden oder indirekten Vorteile der Bürger nach den Rassen-, Nationalmerkmalen, und auch die Propaganda der Rassen- oder Nationalausschließlichkeit, Feindschaft oder Missachtung verboten.
           Auf solche Weise, regelt der Staat den Status der nationalen Minderheiten und der kleinen Völker, gewährleistet die Verteidigung, die Erhaltung und die Nutzung ihrer eigenen Sprache, der natürlichen Umgebung.
           Zum Schluss kann man feststellen, dass die Idee der staatlichen Souveränität in ihrer Wechselbeziehung mit der Volks- und Nationalsouveränität ihre genügend ausführliche Regelung in den Verfassungen der Teilnerstaaten GuS bekommen hat.

           Die Literatur
           1. Конституции государств – участников СНГ. М., 1999.
           2. См.: там же.
           3. См.: там же.
           4. См.: там же.
           5. См.: там же.
           6. См.: там же.
           7. См.: там же.


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